Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

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ÜBERREICHUNG UNSERER UNTERSCHRIFTENAKTION ZUM FORTBESTAND DER HUNDEFREILAUFFLÄCHE 89

IM GIESBERTSPARK

Liebe Hundefreunde von Nippes,
liebe Freunde des Giesbertsparks / der Krankenhauswiese,


die Hundewiese im Park soll weg. Wir wehren uns gegen diese Pläne der Stadt. Bisher haben wir fast 500 Unterschriften für den Fortbestand der Hundewiese gesammelt!! Diese werden wir unserem Bürgermeister und unseren Vertretern in der Bezirksvertretung übergeben.


Die Überreichung wird stattfinden:

am Donnerstag, den 15. Mai 2014,
um 16.30 bis 17.00 Uhr,
vor dem ZOO-RESTAURANT in Riehl
(links vom ZOO-Haupteingang)
Die 40. Sitzung der Bezirksvertretung findet im ZOO-Restaurant statt. Die Presse wird ebenfalls vor Ort sein.

Dazu wollen wir unsere gewählten Vertreter mit unseren Hunden vor der Sitzung empfangen. Sie sollen wissen, dass wir uns gegen die Verdrängung unserer Hundewiesen wehren. Denn auch die Hundewiese im Nippeser Tälchen ist von Wegnahme bedroht. Bitte unterstützt uns beim Erhalt der Hundewiesen und kommt mit Euren Hunden dorthin.

  

Jeder, der kommen kann ist wichtig!

Stand 14. Mai 2014

 

































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Die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park informiert:


Antrag von Bündnis90/Die Grünen abgewiesen
Kinderspielplatz kein Grund für Hundeverbot

Rechtswidrige Verbotsschilder müssen entfernt werden

Das bestehende Hundeverbot auf dem Leipziger Platz mitten in Nippes ist rechtswidrig. Die vorhandenen Verbotsschilder müssen entfernt werden.

Im September hat die Bezirksvertretung Nippes aufgrund eines Antrages der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen die Stadtverwaltung beauftragt, „Hunde auch zukünftig vom Leipziger Platz auszuschließen und die dort bestehenden Hundeverbotsschilder zu erneuern, um die Aufenthaltsqualität – gerade für junge Familien – zu gewährleisten“.

Nun liegt die Antwort vor. Rechtzeitig zur Sitzung der Bezirksvertretung am kommenden Donnerstag, den 19. März 2015 um 17 Uhr im Bezirksrathaus Nippes, haben Grünflächenamt und Ordnungsamt die Umsetzbarkeit des Beschlusses geprüft und sind sich einig: das bestehende Hundeverbot ist rechtswidrig, die Hundeverbotsschilder müssen abgebaut werden.
Diese Schilder, wie sie auch im Johannes-Giesberts-Park hängen, sind seit Jahrzehnten ohne rechtliche Grundlage. Sie stammen aus einer Zeit als das Betreten von Rasenflächen noch verboten war.  Doch anstatt sie zu entfernen, hat die Stadt Köln sie einfach hängen gelassen. Man darf sich sicherlich fragen, warum die Verantwortlichen das Entfernen der Schilder unterlassen haben. Viele Bürger haben dieses rechtswidrige Verbot ja weiterhin befolgt. Nicht-Hundehalter haben sich in den letzten Jahren immer wieder auf dieses scheinbar bestehende Hundeverbot berufen. Es hat in der Vergangenheit viel vermeidbaren Unfrieden zwischen ihnen und Hundehaltern gegeben. Die Verantwortlichen dafür sitzen bei der Stadt Köln. Sie wird es gefreut haben, denn wie wir aus eigener Erfahrung berichten können, sind dort die Hundehasser in der Überzahl.
Man darf davon ausgehen, dass die erfolgte Überprüfung durch die Stadtverwaltung nicht besonders wohlwollend gegenüber den Tierfreunden war, denn die Jagd auf Hundehalter gehört seit Jahrzehnten zum Tagesgeschäft der städtischen Bediensteten: die verhängten Strafgelder sind fest in das Budget der Stadt eingerechnet. Nirgendwo anders kann die Stadt so leicht an zusätzliche Einnahmen gelangen. Dies geschieht natürlich zu Lasten der Verfolgung weit schwerwiegenderer Tatbestände, wie zum Beispiel Umweltvergehen. Hier sind die Verursacher viel schwerer zu ermitteln. Die Bußgelder fließen nicht so üppig, also macht man lieber Jagd auf Hundehalter.
Nun müssen natürlich die Hundeverbotsschilder im Johannes-Giesberts-Park ebenfalls entfernt werden. Doch vor allem anderen erscheint die immer noch beabsichtigte „Verlegung“ der Hundefreilauffläche im Johannes-Giesberts-Park in einem neuen Licht. Hier geht es nicht um den behaupteten Schutz der Kinder auf den privaten Spielplätzen der Investoren im Park. Der Schutz der Kinder wird eindeutig und hinreichend durch die Spielplatzsatzung der Stadt Köln geregelt.
Um ein Verlegung könnte es sich auch nur dann handeln, wenn das verantwortliche Grünflächenamt eine entsprechende, gleichwertige Fläche anzubieten hätte. Dies ist aber nicht der Fall. Da die sogenannte „Verlegung“ der Hundefreilauffläche also mit einer erheblichen Verschlechterung der Bedingungen für die betroffenen Hundehalter mit ihren Tieren einhergehen würde, liegt hier eine missbräuchliche Verwendung des Begriffes vor. Alternativ käme hier das Wort „Verbannung“ in Betracht. Nur müssten die Verantwortlichen dann ihre wahren Beweggründe zu erkennen geben, wie zum Beispiel das Wohl der Investoren von Clouth-Siedlung und Flora-Gärten oder ihr unreflektierter Hass gegenüber Hunden.

Klare Worte zum Auftreten der Stadt gegenüber Hundehaltern spricht auch ein (im letzten Jahr verstorbener) Kölner Tierarzt. Siehe hierzu: http://www.tierarzt-lausberg.de/pdf/Ginster.pdf

     

Stand: 15.03.2015