Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

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05.Mai 2016

Brutaler, rücksichtsloser Angriff auf den Johannes-Giesberts-Park

Machtdemonstration des Grünflächenamts und der Moderne Stadt GmbH

Wegebau erfolgt ohne notwendigen Beschluss der Bezirksvertretung Nippes


Nippes. Als unmissverständliche Machtdemonstration setzt die Stadt Köln, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, ihren brutalen Angriff auf den Giesbertspark fort. Nachdem seit dem Jahr 2013 die störenden Parkbäume entlang der CLOUTH-Bebauungsgrenze massiv beschädigt worden sind, damit sie bald gefällt werden dürfen, setzt das Amt seit Anfang Mai seine fragwürdige Zusammenarbeit mit der städtischen Baufirma Moderne Stadt GmbH fort.

In gewohnter Wildwest-Manier setzt die Stadt Köln mit dem Bau eines neuen Weges die nach ihren Worten notwendige Umgestaltung des Parks fort, ohne über den hierfür notwendigen Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zu verfügen. Lediglich mit einer unzureichenden Mitteilung hatte die Behörde am 03.09.2015 über ihr fortgesetzt rechtswidriges Handeln die Bezirksvertreter informiert.

Sie behauptet, sie sei durch den rechtswidrigen Beschluss zum Giesbertspark vom 27.03.2014 hierzu befugt. Darin hatte sie bereits den Bau der CLOUTH-Stützmauer verschwiegen, obwohl das frisch aufgeschüttete CLOUTH-Gelände ohne das Bauwerk überhaupt nicht an den Park angebunden werden könnte. Die Moderne Stadt GmbH räumte zwar den Bau einer Mauer ein, gab jedoch lange Zeit eine zu geringe Mauerhöhe an, um die notwendige Baugenehmigung zu umgehen.   

Nun geht der Angriff auf den Park weiter: der Weg zwischen Amsterdamer Straße und CLOUTH-Areal nimmt einen völlig anderen Verlauf als im Plan zur Beschlussvorlage dargestellt. Damit wird zwingend ein erneuter Beschluss erforderlich. Die Stadt verstößt somit wissentlich gegen die Gemeindeordnung NRW. Sie verharmlost ihr Vorgehen, indem sie die Baumaßnahme lediglich als laufendes Geschäft der Verwaltung einstuft. Daher benötige sie keine Zustimmung der Nippeser Bezirksvertreter. 

   
Bereits im Februar 2014 haben wir dem verantwortlichen Amtsleiter Dr. Bauer einen schlüssigen Alternativvorschlag überreicht. Darin wurde der Weg, der nun rechtswidrig die Hundewiese zerschneidet, einfach an das Wegekreuz im Park angeschlossen. Damit wäre das nun  angerichtete Zerstörungswerk wichtiger Grünflächen vermieden worden.

Auch gestalterisch kann der jetzige Wegeverlauf nur als reine Katastrophe bezeichnet werden. Die Zerschneidung der Freiflächen hat zur Verinselung der beliebten, schattenspendenden Bäume am Wegekreuz geführt. Hiermit stellt das Grünflächenamt erneut seine planerische Unfähigkeit unter Beweis. Ein Totalversagen der Behörde, wie es schlimmer kaum geht.

Doch das ist erst der Anfang der brutalen Zerstörungen. Der Geschäftsführer der Moderne Stadt GmbH Bernd Streitberger hat erst kürzlich verkündet, dass er künftig weitere Veränderungen des Parks „sehe“. Sein Architekt Peter Berner konkretisierte diese schwammige Darstellung, indem er die Verschmelzung des Parks mit dem CLOUTH-Quartier ankündigte. Das bedeutet, dass die CLOUTH-Bebauungsgrenze zum Park hin fortgesetzt rechtswidrig überschritten und die Zerstörung der Parkstrukturen fortgesetzt wird.

Bei der Umsetzung der Fehlplanung wurde mit viel zu großem Gerät erneut massiver Schaden angerichtet: der Hauptweg wurde dabei in Teilen zerstört. Auch gesetzliche Bestimmungen werden unterlaufen: das Anbringen des vorgeschriebenen Baustellenschildes wird unterlassen. Der anwesende Mitarbeiter des Grünflächenamts hat nicht eingegriffen und sich somit eine schwere Verletzung seiner Pflichten zu schulden kommen lassen. Er hat auf Nachfragen geschwiegen und versucht, seine Identität zu verheimlichen. Es handelte sich dabei um Herrn Gerhard Stricker , der am 04.05.2016 auf diese Umstände hingewiesen worden ist. Seine Reaktion war es schweigend die Baustelle zu verlassen. Offensichtlich hatte er Anweisungen.      
Danach wurde die vorsätzliche Sachbeschädigung von Allgemeineigentum durch die beteiligten Fremdfirmen unverändert fortgesetzt.


Unten: Die ersten drei Fotografien dokumentieren den oben beschriebenen, verantwortungslosen Umgang der städtischen Mitarbeiter mit den Einrichtungen des Johannes-Giesberts-Parks. Der nord-südlich verlaufende Hauptweg wurde auf diese Art vorsätzlich schwer beschädigt.
Hingegen wird die neu gebaute CLOUTH-Straße auf dem untersten Foto sorgsam vor Überlastung durch Druck-verteilende Stahlplatten auf einer weichen Vlies-Unterlage vor Beschädigungen der Oberfläche geschützt.

Alle Fotos entstanden innerhalb von 30 Minuten am 04.05.2016 und belegen, dass die Beteiligten dem Allgemein-Eigentum leichtfertig und vorsätzlich schweren Schaden zufügen, während die neu gebaute CLOUTH-Straße sorgfältig vor Beschädigungen geschützt wird. Man weiß also beim Grünflächenamt der Stadt Köln sehr wohl, wie ein ordentlicher Baubetrieb abzulaufen hat!


Oben: Sprachlose, verantwortliche Mitarbeiter des Grünflächenamts auf der Flucht vor Ihren Aufgaben, 04.05.2016















Oben: vorsätzliche Zerstörung des Hauptweges im Park durch Einsatz eines viel zu großen LKWs mit Überschreitung der zulässigen Belastungsgrenze um etliche Tonnen, 04.05.2016
















Oben: Transport-LKW wird mit Aushub beladen, etliche Tonnen Überlastung des nord-südlichen Hauptweges / Fahrradweges;
der Verbindungsweg zwischen CLOUTH-Areal und Amsterdamer Straße wird wesentlich zu breit ausgebaut, 04.05.2016

















Foto oben: Sorgfältiger Schutz der neuen CLOUTH-Straße im Übergangsbereich zum Park mit Druck-verteilenden Stahlplatten zum Schutz vor Überlastung auf einer zusätzlichen Lage Schutz-Vlies um Beschädigungen der Wege-Oberfläche zu vermeiden, 04.05.2016
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DER ANGRIFF AUF DEN JOHANNES-GIESBERTS-PARK

Seit dem Jahr 2004 wird die "erforderliche Neugestaltung" und Aneignung dieser öffentlichen Grünfläche durch städtische und private Investoren systematisch betrieben. Die Einzelheiten erfahren Sie auf unserer Seite "Grünfraß & Grünklau".

Die Bezirksvertretung Nippes hat am 27.03.2014 einen Beschluss zum "Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes" gefasst.
Der Beschluss wurde aufgrund der Vorlage 3344/2013 des Grünflächenamts der Stadt Köln gefasst.
Sie besteht aus einem schriftlichen Teil und der Planzeichnung "Johannes-Giesberts-Park mit Wegebezügen".
LINK: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=158745

Sie wurde unter maßgeblicher Beteiligung des stellvertretenden Leiters des Amts, Herrn Dr. Joachim Bauer erstellt.
Die Begründung der Vorlage ist von zahlreichen Ungereimtheiten und unzutreffenden Aussagen gekennzeichnet.
Gleich mehrfach werden darin unzutreffende Sachverhalte beschrieben, sowie wesentliche, Entscheidungs-erhebliche Einzelheiten und Zusammenhänge nicht genannt.
Mit dieser Vorgehensweise ist es dem Amt gelungen, eine "Legitimation zur Umgestaltung des Parks" zu erreichen, wie Dr. Bauer es in einer Stellungnahme ausdrückt.

 

Planzeichnung "Johannes-Giesberts-Park mit Wegebezügen"

Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir an dieser Stelle unsere bisher nicht beantwortete Einwohnerfrage (EWF = ein demokratisches Instrument gemäß der Geschäftsordnung des Gremiums), welche wir bereits am 12.03.2015 an die Mitglieder der Nippeser Bezirksvertretung (BV) gerichtet haben:

 

Köln, den 12.03.2015

Einwohnerfrage zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes, Sitzung BV5/0038/2014 vom 27.03.2014, Beschlussvorlage 3344/2013, Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes

(Wortlaut: „Die Bezirksvertretung Nippes nimmt das Konzept zur Grünplanung des Johannes-Giesberts-Parks zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die neu ausgewiesenen Wege sukzessive und nach gesicherter Finanzierung auszubauen. Zur Erschließung des ehemaligen Clouth-Geländes werden zwei Wege ausgebaut. Für diesen Wegeausbau ist die Fällung von sieben Bäumen und drei Eiben notwendig. [...]“)

Sehr geehrter Herr Schößler,
in o.a. Sache habe ich als Einwohner des Stadtbezirks Nippes von der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park den Auftrag erhalten, gegenüber der Bezirksvertretung (BV) den o. a. Beschluss wegen schwerwiegender Mängel in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu beanstanden. Unter Einhaltung der nach § 39 der GO für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln vorgesehenen Frist von 5 Arbeitstagen lege ich Ihnen eine Einwohnerfrage samt zwei Unterfragen vor zwecks Behandlung in der Einwohnerfragestunde der BV-Sitzung am 19.03.2015.

Frage: Teilen die Mitglieder der BV Nippes die Ansicht, dass der von falschen Tatsachen ausgehende Beschluss „Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes“ vom 27.03.2014 als rechtswidrig aufzuheben ist?
Der Beschluss ist aus unserer Sicht von der Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts her gesehen unvollständig. Gegenstand der Beschlussfassung ist im Wesentlichen nur die Tatsache gewesen, dass zwecks Erschließung des Clouth-Geländes im Johannes-Giesberts-Park zwei Wege angelegt werden, welche die Fällung von sieben Bäumen und drei Eiben notwendig machen.     
Dabei ist allerdings die Tatsache unerwähnt geblieben, dass an der Grundstücksgrenze zwischen Clouth-Gelände und Johannes-Giesberts-Park (Westseite) eine mehr als zwei Meter hohe Stützmauer errichtet werden soll, und zwar wegen des Niveauunterschiedes zwischen den jeweiligen Grundstücksoberflächen in etwa gleicher Höhe (die Notwendigkeit zur Errichtung der Stützmauer ist erst durch die Aufschüttung des Clouth-Geländes mit recyceltem Bauschutt entstanden). Da auch die Planzeichnung „Johannes-Giesberts-Park mit Wegebezügen“ unmittelbarer Bestandteil der Beschlussvorlage für die Sitzung der BV Nippes am 27.03.2014 gewesen ist, die Stützmauer jedoch darin gleichfalls unerwähnt bleibt, ist zugleich in Text und Bild ein unvollständiger und insofern auch unzutreffender Sachverhalt zur Grundlage für die Entscheidung der Bezirksvertreter gemacht worden.
Der Bau der Mauer wird in unmittelbarer Nähe zu dem Baumbestand entlang der Grundstückgrenze erfolgen, so dass v. a. das Wurzelwerk der Bäume einer direkten Gefährdung unterliegt. Auch muss von weiteren Baumfällungen im gleichen Bereich ausgegangen werden, weil beim Bau der Mauer ein nach DIN 4124 zu bemessender Arbeitsstreifen von mindestens 0,60 m Breite im Johannes-Giesberts-Park vorgesehen ist. Entsprechende Planungsunterlagen der Fa. Moderne Stadt GmbH liegen der BV bereits seit dem 10.07.2013 vor, siehe Anlage 2 zur Niederschrift der BV-Sitzung vom 11.07.2013, sowie Anhang zu diesem Schreiben.

Unterfrage 1: Ist die BV der Ansicht, dass die Mindestbreite des Arbeitsstreifens im Park von 0,60 m nach DIN 4124 ausreichend dimensioniert ist, um die drohenden Schäden am Wurzelwerk der Bäume zu vermeiden oder dass diese Mindestbreite zu gering angesetzt ist und in der Folge darüber hinaus gehende, zusätzliche Baumfällungen im Park befürchtet werden müssen? Die Stützmauer soll aus Betonfertigteilen mit einem Einzelgewicht von bis zu ca. 1.500 Kg gefertigt werden, weshalb ein mittelschwerer Mobilbagger eingesetzt werden soll. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem Clouth-Gelände, sowie Lage und Größe der Aufstellfläche für den Bagger und dessen Schwenkbereich im Park, wird es nach unserer Auffassung angesichts der gegebenen Dimensionierung des Arbeitsstreifens Probleme bei der Errichtung der Mauer geben sowie daraus resultierende Gefahren für den Baumbestand.

Unterfrage 2: Ist der BV bekannt, ob angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Errichtung der Stützmauer um einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park handelt, die insoweit nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz und § 69 Landschaftsgesetz NW notwendige Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits vorgelegen hat und in welcher Form diese heute vorliegt?


Freundliche Grüße    

Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

Anhang
Anlage 2 zur Niederschrift der BV-Sitzung vom 11.07.2013, „freiraum clouth, köln-nippes“, Auszug, Seite 7 von 19

25. April 2015

Doch offenbar besteht seitens der Stadt Köln kein wirklicher Wille zur Beantwortung wichtiger Fragen, die sie von den Nippeser Bürgern gestellt bekommt. Denn in der BV-Sitzung vom 19.03.2015 verkündete Bezirksbürgermeister Bernd Schößler, die Antwort der Verwaltung auf unsere EWF läge noch nicht vor und verschob die hochbrisanten Antworten auf Ende April. Nun lässt die Verwaltung am 23.04.2015 nach sechs Wochen Bearbeitungsdauer durch die Bezirksvertretung überraschend mitteilen:  

"Fragen, die im Rahmen der Einwohnerfragestunde gestellt werden, müssen sich an die Verwaltung richten. Dieses folgt aus § 39 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung, wonach die Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks berechtigt sind, Fragen an die Verwaltung zu stellen. Einwohnerfragen, die sich an ein politisches Gremium richten, sind nicht vorgesehen.
Die von Herrn Brückner gestellte Frage richten sich an die Bezirksvertretung Nippes. Sie können daher nicht beantwortet werden."

Interessanterweise wird in der Antwort der Verwaltung auf die Einwohnerfragen vom 12.03.2015 die erste Frage nur sehr stark verkürzt wiedergegeben. Dabei ist die Erläuterung des Zusammenhangs Bestandteil der Frage und zwingend für deren Verständnis erforderlich.

Nun hätte man hier als interessierter, engagierter Bürger durchaus eine etwas wohlwollendere Grundhaltung und Hilfestellung seitens der Stadt erwarten dürfen. Immerhin vergaloppieren sich manche Mitglieder der Bezirksvertretung von Zeit zu Zeit ebenfalls im Paragraphendschungel der Geschäftsordnung; nur dauert es dann nicht ganz so lange, bis die Geschäftsordnung erläutert wird.
Ein kurzer und frühzeitiger Hinweis auf diesen offensichtlich bestehenden, jedoch nicht elementaren Formfehler in der Fragestellung der Einwohnerfrage hätte diesen guten Willen erkennen lassen.
Doch das Gegenteil scheint der Fall zu sein.

Angesichts dieser nicht eben kooperativen Reaktion der Stadt die Antworten völlig zu verweigern, muss man sich dort dann natürlich Fragen nach dem Sinn einer derartigen Verweigerungshaltung stellen lassen:
Hier wird offensichtlich gemauert, doch warum werden die Antworten zurückgehalten ?
Hat man etwas zu verbergen?
Wenn ja, was hat man zu verbergen?
Spielt man bei der Stadt Köln angesichts eines möglichen zeitlichen Ablaufplanes auf Zeit? 
Denn die Antwort der Verwaltung auf die EWF erreichte unsere Bürgerinitiative erst sechs Wochen nach der Einreichung der Frage und nur wenige Minuten nachdem die Frist zur möglichen Abänderung unseres Formfehlers für die aktuelle Sitzung der Bezirksvertretung am 30. April 2015 verstrichen war. Hätte man uns innerhalb eines angemessenen Zeitraums von 14 Tagen auf eine notwendige Umformulierung der Fragen hingewiesen, so hätte man die EWF am kommenden Donnerstag beantworten müssen. Nur das Antworten wollte man ganz offensichtlich vermeiden.

Nun hat man sich bei der Stadt Köln wohl erstmal etwas Luft verschafft, denn die nächste Möglichkeit durch eine Einwohnerfrage Licht in das Dunkel rund um die Stützmauer zu bringen ist die BV-Sitzung am 18. Juni 2015. Wenn man dann die Antwort nur eine Sitzung verschieben würde, Gründe findet man immer, bräuchte man diese lästigen Fragen erst nach der Sommerpause am 3. September 2015 zu beantworten. Und bis dahin hat man genug Zeit um Fakten zu schaffen und die Mauer zu errichten.

Die Antwort der Verwaltung wurde übrigens ohne Angabe von Datum, Dezernat und Verfasser übermittelt. Was soll diese Heimlichtuerei, lieber Anonymus in der Verwaltung?

Wie dem auch sei, wir informieren weiter. So sind letzte Woche zwei Berichte zu aktuellen Geschehnissen rund um den Giesbertspark in der Kölnischen Rundschau erschienen, siehe Presseschau.

Fortsetzung folgt.

 

11.06.2015

Da wir immer noch der Ansicht sind, dass der Beschluss der Bezirksvertretung (BV) Nippes vom 27.03.2014 zum Giesbertspark aufgrund einer unvollständigen Beschlussvorlage zustande gekommen ist, und somit als rechtswidrig einzustufen ist, haben wir unsere Einwohnerfrage für die BV-Sitzung am Donnerstag, 18. Juni 2015, 16.30 Uhr im Restaurant des Kölner Zoo, aktualisiert. Dabei haben wir sie um die Unterfragen Nummer 2 und 3 ergänzt.
Hierbei geht es um die notwendige, jedoch fragwürdige Zustimmung des Beirats der Unteren Landschaftsbehörde zum Bau der Stützmauer zwischen dem Giesbertspark und dem direkt angrenzenden Clouth-Gelände, welches um mehr als zwei Meter mit dem Bauschutt der alten Industriegebäude aufgeschüttet worden ist. Diese Aufschüttungen wurden vorgenommen, obwohl die Öffentlichkeit von der Moderne Stadt GmbH auf der Informatonsveranstaltung am 28.02.2013 dergestalt informiert worden ist, dass der gesamte anfallende Bauschutt, einschließlich Fundamenten, mit einer Gesamtmasse von 370.000 Tonnen fachgerecht entsorgt und Bauschuttdeponien zugeführt wird (siehe hierzu den Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers "Mit Nebelkanonen gegen Staubwolken" vom 05.03.2013, sowie den hierzu widersprüchlichen Artikel im Stadtteilmagazin Für Nippes "Halbzeit bei der Sanierung des Clouth-Quartiers" aus September 2013 in unserer Presse-Auflistung).

Trotz Informationsfreiheitsgesetz sind die Protokolle des Beirats nur sehr unvollständig und auch inhaltlich nicht nachvollziehbar im Ratsinformationssystem der Stadt Köln verfügbar. Die Gründe sind uns nicht bekannt. In der Tat ist jedoch die erteilte Baugenehmigung zum Bau der Stützmauer von der Zustimmung des Beirats der Unteren Landschaftsbehörde abhängig.

Unseres Erachtens ist die Erteilung der Baugenehmigung mit vielen unbeantworteten Fragen behaftet und bedarf nunmehr der juristischen Überprüfung auf Rechtsgültigkeit.



Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 18.06.2015

Köln, den 11.06.2015

Einwohnerfrage zum Beschluss der Bezirksvertretung Nippes, Sitzung BV5/0038/2014 vom 27.03.2014, Beschlussvorlage 3344/2013, Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes


(Wortlaut: „Die Bezirksvertretung Nippes nimmt das Konzept zur Grünplanung des Johannes-Giesberts-Parks zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die neu ausgewiesenen Wege sukzessive und nach gesicherter Finanzierung auszubauen. Zur Erschließung des ehemaligen Clouth-Geländes werden zwei Wege ausgebaut. Für diesen Wegeausbau ist die Fällung von sieben Bäumen und drei Eiben notwendig. [...]“)

 

Sehr geehrter Herr Schößler,

in o.a. Sache habe ich als Einwohner des Stadtbezirks Nippes von der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park den Auftrag erhalten, gegenüber der Bezirksvertretung (BV) den o.a. Beschluss wegen schwerwiegender Mängel in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu beanstanden. Unter Einhaltung der nach § 39 der GO für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln vorgesehenen Frist von 5 Arbeitstagen lege ich Ihnen eine Einwohnerfrage samt vier Unterfragen vor zwecks Behandlung in der Einwohnerfragestunde der BV-Sitzung am 18.06.2015.

Frage:      

Warum wird die Stützmauer zwischen Johannes-Giesberts-Park und dem ehemaligen Clouth-Gelände in der Beschlussvorlage 3344/2013 „Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes“ weder im Textteil erwähnt, noch in der Planzeichnung „Johannes-Giesberts-Park mit Wegebezügen“ dargestellt, obwohl sie als genehmigungspflichtiges Bauwerk gemäß der geltenden Baugesetzgebung die Voraussetzung zur Neuanlage von zwei Wegen zwecks Erschließung des Clouth-Geländes bildet?

Der Beschluss ist aus unserer Sicht von der Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts her gesehen unvollständig. Gegenstand der Beschlussfassung ist im Wesentlichen nur die Tatsache  gewesen, dass zwecks Erschließung des Clouth-Geländes im Johannes-Giesberts-Park zwei Wege angelegt werden, welche die Fällung von sieben Bäumen und drei Eiben notwendig machen.
Dabei ist allerdings die Tatsache unerwähnt geblieben, dass an der Grundstücksgrenze zwischen Clouth-Gelände und Johannes-Giesberts-Park (Westseite) eine mehr als zwei Meter hohe Stützmauer errichtet werden soll, und zwar wegen des Niveauunterschiedes zwischen den jeweiligen Grundstücksoberflächen in etwa gleicher Höhe (die Notwendigkeit zur Errichtung der Stützmauer ist erst durch die Aufschüttung des Clouth-Geländes mit recyceltem Bauschutt entstanden). Da auch die Planzeichnung  „Johannes-Giesberts-Park mit Wegebezügen“ unmittelbarer  Bestandteil der Beschlussvorlage für die Sitzung der BV Nippes am 27.03.2014 gewesen ist, die Stützmauer jedoch darin gleichfalls unerwähnt bleibt, ist zugleich in Text und Bild ein  unvollständiger und insofern auch unzutreffender Sachverhalt zur Grundlage für die Entscheidung der Bezirksvertreter gemacht worden.

Der Bau der Mauer wird in unmittelbarer Nähe zu dem Baumbestand entlang der Grundstückgrenze erfolgen, so dass v. a. das Wurzelwerk der Bäume einer direkten Gefährdung unterliegt. Auch muss von weiteren Baumfällungen im gleichen Bereich ausgegangen werden, weil beim Bau der Mauer ein nach DIN 4124 zu bemessender Arbeitsstreifen von mindestens 0,60 m Breite im Johannes-Giesberts-Park vorgesehen ist. Entsprechende Planungsunterlagen der Fa. Moderne Stadt GmbH liegen bereits  seit dem 10.07.2013 vor, siehe Anlage 2 zur Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 11.07.2013, sowie Anhang zu diesem Schreiben.

 

Unterfrage 1: Wann wurde die Baugenehmigung zur Errichtung der Stützmauer erteilt? Nach unseren Informationen lag die erforderliche Baugenehmigung zur Errichtung der Stützmauer zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 27.03.2014 nicht vor.

 

Unterfrage 2: Wie ist es zu erklären, dass der Beirat der Unteren  Landschaftsbehörde am 22.09.2014 dem Befreiungsantrag von den Gebots- und Verbotsvorschriften des Landschaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz des Landschaftsarchitekturbüros urbane gestalt vom 12.09.2014 zugestimmt hat unter der Vorraussetzung, dass sich an gleicher Stelle der beantragten Stützmauer zuvor ebenfalls eine Stützmauer  befunden haben soll, dies jedoch nachweislich nicht der Fall war?

 

Unterfrage 3: Wie ist es zu erklären, dass der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde dem Befreiungsantrag vom 12.09.2014 zugestimmt hat, obwohl laut Beschreibung der Baumaßnahme bei der Errichtung der Stützmauer in den Wurzelraum der grenzständigen Parkbäume eingegriffen wird?

Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Errichtung der Stützmauer um einen Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park handelt, der nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz und § 69 Landschaftsgesetz NW der Genehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde bedarf, ist nicht nachvollziehbar, dass Eingriffe in den Wurzelraum der geschützten Parkbäume als unbedenklich in Kauf genommen werden.

 

Unterfrage 4: Ist die Verwaltung der Ansicht, dass die Mindestbreite des Arbeitsstreifens im Park von 0,60 m nach DIN 4124 ausreichend dimensioniert ist, um die drohenden Schäden am Wurzelwerk der Bäume zu vermeiden oder dass diese Mindestbreite zu gering angesetzt ist und in der Folge darüber hinaus gehende, zusätzliche Baumfällungen im Park befürchtet werden müssen? Die Stützmauer soll aus Betonfertigteilen mit einem Einzelgewicht von bis zu ca. 1.500 Kg gefertigt werden, weshalb ein mittelschwerer Mobilbagger eingesetzt werden soll. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf dem Clouth-Gelände, sowie Lage und Größe der Aufstellfläche für den  Bagger und dessen Schwenkbereich im Park, wird es nach unserer Auffassung angesichts der gegebenen Dimensionierung des Arbeitsstreifens Probleme bei der Errichtung der Mauer geben  sowie daraus resultierende Gefahren für den Baumbestand.

 

 

Freundliche Grüße

Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park


Anhang
Anlage 2 zur Niederschrift der BV-Sitzung vom 11.07.2013, „freiraum clouth, köln-nippes“, Auszug, Seite 7 von 19

Vollständiger Zeichnungssatz als DOWNLOAD

LINK:

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=10849

Dann oben rechts die Anlage 2 auswählen.

18.06.2015

Und, wie nicht anders zu erwarten war, lautet die Antwort des Grünflächenamts nun erneut:

"Die Fragen konnten noch nicht beantwortet werden."

Michael Brückner, Florastrasse 21, 50733 Köln
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Untere Landschaftsbehörde
Frau Beatrice Schumacher
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
per Email an Beatrice Schumacher <beatrice.schumacher@stadt-koeln.de>

und

Stadt Köln
Bauaufsichtsamt
Frau Angela Thiemann
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
per Email an angela.thiemann@stadt-koeln.de

und

Bezirksregierung Köln
als Höhere Landschaftsbehörde
Dezernat 51
sowie
als Obere Bauaufsichtsbehörde
Dezernat 35
Bezirksregierung Köln·
50606 Köln
per Email an poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

und

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stabsstelle Umweltkriminalität
Herrn Reuleke
Herrn Hintzmann
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
per Email an stabuk@mkulnv.nrw.de

Köln, den 24.08.2015


Johannes-Giesberts-Park, Köln-Nippes:
hier:

1. fortgesetzte, mutwillige Verstöße gegen die Verbotsbestimmungen 1, 4, 5 und 7 des Befreiungsbescheids 571/1 vom 23.09.2014 durch durch Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH

2. Unwirksamkeit des Befreiungsbescheids 571/1 vom 23.09.2014 durch vorsätzlich unzutreffende Angaben durch Mitarbeiter bzw. Beauftragte der Moderne Stadt GmbH, im Antrag auf Befreiung vom 12.09.2014

3. Hinzuziehung der Strafverfolgungsbehörden



Sehr geehrte Frau Schumacher,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setze ich Sie im Auftrag der Mitglieder der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park in Kenntnis, dass seit dem 29.07.2015 durch Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH mutwillig und fortgesetzt gegen die Verbotsbestimmungen des erteilten Befreiungsbescheids verstoßen wird.

Ich ersuche Sie daher, bis zur Klärung des Sachverhalts und Feststellung des Umfangs der angerichteten Sachbeschädigungen, sowie der verletzten gesetzlichen Bestimmungen, den Befreiungsbescheid 571/1 vom 23.09.2014 unverzüglich bis auf Weiteres auszusetzen und unverzüglich die Einstellung der von Ihnen genehmigten Arbeiten an der Clouth-Stützmauer anzuordnen, bzw. unverzüglich deren Einstellung zu veranlassen.


Begründung:

Erst seit Beginn der Arbeiten an der Stützmauer am 29.07.2015 ist der exakte Verlauf der Bebauungsgrenze durch die grenzständigen Mauerelemente sichtbar. Folglich ist erst seit diesem Zeitpunkt ersichtlich, dass sich der fest mit dem Erdboden verbundene, hölzerne Clouth-Bauzaun ca. 0,5 Meter östlich dieser Mauerelemente befindet.
Damit ist der Beweis erbracht, dass sich der Zaun nicht, wie durch Mitarbeiter bzw. Beauftragte der Moderne Stadt GmbH im Antrag auf Befreiung vom 12.09.2014 behauptet, entlang der Grenze befindet. Er steht in vollem Umfang im LSG. Die 209 Punktfundamente des 417 Meter langen Zauns wurden demnach im Park angelegt.
Seit heute morgen werden diese Zaunpfähle samt Fundamenten am Baufeld WA 5 von Mitarbeitern der Firma Bauwens gezogen und unmittelbar von der Baustelle abtransportiert.

Durch die dunkelbraune Einfärbung des Bodens der nunmehr offenen Erdlöcher, ist der Nachweis erbracht, dass die Erdbohrungen für die Fundamente im Jahr 2013 im humosen Parkboden angelegt worden sind, und nicht wie von Mitarbeitern der Moderne Stadt behauptet wurde, im hellbraun eingefärbten, nicht-humosem Füllboden der aufgeschütteten Erdberme.
Dabei war die Berme eigens zum Zwecke der Aufnahme der Fundamente angelegt worden.

Damit ist als weiterer Verstoß gegen den Befreiungsbescheid bewiesen, dass unzulässige Bodenverdichtungen im Kronentraufbereich der Parkbäume im LSG stattgefunden haben.

Durch die aktuelle Fotografie Nr. 1 in der Anlage einer frisch beschädigten Baumwurzel ist ferner der Nachweis erbracht, dass den geschützten Bäumen beim Entfernen der Fundamente schwere Verletzungen im Wurzelbereich zugefügt werden.

Angesichts des geschilderten Sachverhalts muss hier von vorsätzlichen Handlungen ausgegangen werden. Durch den unmittelbaren Abtransport der Elemente des Bauzauns begründet sich weiterhin der Verdacht, dass hier Beweismittel entfernt bzw. vernichtet werden.

Auch das anschließende Verfüllen der offenen Bohrlöcher dient dem Zweck, die getätigten Sachbeschädigungen zu verschleiern, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Unseres Erachtens ist somit als weiterer Straftatbestand die Vernichtung von Beweismitteln erfüllt.
Es besteht akuter Handlungsbedarf.

Unzutreffende Angaben im Antrag auf Befreiung vom 12.09.2014:

Ferner bitten wir Sie um Überprüfung, inwieweit durch vorsätzlich gemachte, unzutreffende Angaben von Mitarbeitern der Moderne Stadt GmbH im Antrag auf Befreiung vom 12.09.2014, eine Unwirksamkeit des erteilten Befreiungsbescheids zustande gekommen ist.
Dies leitet sich ab aus den Angaben zur „Beschreibung des Bestands“, Seite 2 des Antrags auf Befreiung. Dort lässt sich die Moderne Stadt GmbH wie folgt ein:
„Entlang der Grenze wurde zum Schutz des Parks und der Parkbesucher ein geschlossener Bauzaun errichtet.“
Dieser Bauzaun wurde von der Moderne Stadt GmbH bereits ab Oktober 2013 auf dem Gelände des Johannes-Giesberts-Parks errichtet. Er befindet sich im LSG. Somit wurde dieser Bauzaun außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Clouth-Bebauungsplans 67480/03 errichtet.
Der Antrag auf Befreiung wurde erst 11 Monate nach dem Zaunbau gestellt, sodass hier von vorsätzlich unwahr gemachten Angaben ausgegangen werden muss. Da der Antrag als Bestandteil des Befreiungsbescheids gilt, wird gemäß der Hinweise im Bescheid,
Punkt 4, unseres Ermessens eine erneute Befreiung erforderlich.


Zur Veranschaulichung befindet sich in der Anlage die Skizze A.1 bzw. A.2 „Johannes-Giesberts-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes: Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Genehmigungspflichtige, bestehende bauliche Anlagen, Skizze vom 19.08.2015, Schnitt Übergangsbereich“, die die räumliche Situation des Bauzauns im LSG darstellt.
Ferner ist ein Lageplan des Bauzauns im Park beigefügt.


Zusammenfassend ist festzustellen:
Die Erfüllung von Straftatbeständen durch vorsätzliche Verstöße gegen den von Ihnen erteilten Befreiungsbescheid 571/1 vom 23.09.2014 kann durch die vorgelegten Dokumente und Fotografien nicht mehr geleugnet werden.
Es besteht der begründete Verdacht auf gravierende Straftatbestände durch Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH.

Wir bitten Sie daher um unverzügliche Überprüfung der Fragestellung, inwiefern Ihnen im Rahmen Ihrer Kontrollfunktion als Untere Landschaftsbehörde nunmehr die Möglichkeit und Befugnis gegeben ist, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden hinzuzuziehen. Angesichts der anhaltenden Zerstörungen durch die unverändert fortgesetzten Arbeiten im LSG besteht ohne jeden Zweifel Gefahr im Verzug.
Beweismittel sind diesem Schriftsatz beigefügt.

Bereits seit dem 06.08.2015, 10.00 Uhr, ist eine Strafanzeige wegen mutwilliger Sachbeschädigung von Bäumen des LSG anhängig, polizeiliches Aktenzeichen 601000-218949-15/5. Sie befinden sich bereits in Kenntnis dieses Sachverhalts.


Um den erneuten, mutwilligen Sachbeschädigungen entgegenzuwirken, werden wir eine weitere Strafanzeige gegen Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH wegen Errichtung des fest installierten Bauzauns im Jahr 2013 erstatten.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie uns in Ausübung Ihres Amtes als Naturschutzbehörde aktiv in unseren Bemühungen um den Schutz des Johannes-Giesberts-Parks unterstützen würden.

Gerne stellen wir Ihnen weiteres Beweismaterial zur Verfügung.

Abschließend bitten wir um Überprüfung, ob der Clouth-Bauzaun gemäß Landesbauordnung NW als genehmigungpflichtige bauliche Anlage nach § 65 einzustufen ist und für diesen Falle, ob hier eine Baugenehmigung vorliegt.

Es wird um eine schriftliche Eingangsbestätigung gebeten.



Freundliche Grüße

Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park


Anlagen

Zeichnungen, Pläne

A.1 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Genehmigungspflichtige, bestehende bauliche Anlagen, Skizze, Darstellung schwarz-weiß-rot

A.2 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Genehmigungspflichtige, bestehende bauliche Anlagen, Skizze Darstellung schwarz-weiß.

A.3 JGP, Anschluss Clouth - Lageplan Clouth-Bauzaun im Park, 20.08.2015

A.4 Amtlicher Lageplan, Clouth-Gelände, verkleinert


Dokumente
Befreiungsbescheid 571/1 vom 23.09.2014
Antrag auf Befreiung vom 12.09.2014


Fotografien

1. J-G-Park, 24.08.2015, frische Verletzung von Baumwurzeln nach Entfernen des Fundaments, IMG_2132

2. J-G-Park, 24.08.2015, 8.20 Uhr, Abtransport Zaunpfähle Bauzaun, IMG_2137

3. J-G-Park, 24.08.2015, Abtransport der Zaunpfähle mit Punktfundamenten, IMG_2138

4. J-G-Park, 24.08.2015, aus Parkboden gezogene Zaunpfähle, IMG_2093

5. J-G-Park, Anlage der Bohrungen zur Aufnahme der Punktfundamente der Zaunpfähle Bauzauns, 23.10.2013, CIMG5644

6. J-G-Park, Clouth-Stützmauer, grenzständige L-Steine mit Streifenfundament im Park, Zaunpfähle mit Punktfundamenten im Park, Höhe WA 4, 01.08.2015, IMG_1690

7. J-G-Park, Blick von der Xantener Strasse, hölzerner Bauzaun mit Punktfundamenten im Park, Baufelder WA 1 bis WA 3, 01.08.2015, IMG_1710

8. J-G-Park, Verdichtung von Parkboden beim Bau der Berme, 14.10.2013, CIMG5575

9. J-G-Park, Gerüstkonstruktion des hölzernen Bauzauns, Erdbohrungen liegen im Park, Baufeld WA 6, 25.10.2013, CIMG5680






A.1 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Genehmigungspflichtige, bestehende bauliche Anlagen, Skizze, Darstellung schwarz-weiß-rot




A.2 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Genehmigungspflichtige, bestehende bauliche Anlagen, Skizze Darstellung schwarz-weiß.


A.3 JGP, Anschluss Clouth - Lageplan Clouth-Bauzaun im Park, 20.08.2015







A.4 Amtlicher Lageplan, Clouth-Gelände, verkleinert



















1. J-G-Park, 24.08.2015, frische Verletzung von Baumwurzeln nach Entfernen des Fundaments, IMG_2132


2. J-G-Park, 24.08.2015, 8.20 Uhr, Abtransport Zaunpfähle Bauzaun, IMG_2137








3. J-G-Park, 24.08.2015, Abtransport der Zaunpfähle mit Punktfundamenten, IMG_2138



















4. J-G-Park, 24.08.2015, aus Parkboden gezogene Zaunpfähle, IMG_2093



















5. J-G-Park, Anlage der Bohrungen zur Aufnahme der Punktfundamente der Zaunpfähle Bauzauns, 23.10.2013, CIMG5644



















6. J-G-Park, Clouth-Stützmauer, grenzständige L-Steine mit Streifenfundament im Park, Zaunpfähle mit Punktfundamenten im Park, Höhe WA 4, 01.08.2015, IMG_1690



















7. J-G-Park, Blick von der Xantener Strasse, hölzerner Bauzaun mit Punktfundamenten im Park, Baufelder WA 1 bis WA 3, 01.08.2015, IMG_1710



















8. J-G-Park, Verdichtung von Parkboden beim Bau der Berme, 14.10.2013, CIMG5575



















9. J-G-Park, Gerüstkonstruktion des hölzernen Bauzauns, Erdbohrungen liegen im Park, Baufeld WA 6, 25.10.2013, CIMG5680

Köln, den 26.08.2015

Michael Brückner, Florastrasse 21, 50733 Köln
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

Stadt Köln
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Untere Landschaftsbehörde
Frau Beatrice Schumacher
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
per Email an Beatrice Schumacher <beatrice.schumacher@stadt-koeln.de>

Stadt Köln
Bauaufsichtsamt
Frau Angela Thiemann
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
per Email an angela.thiemann@stadt-koeln.de


Bezirksregierung Köln
als kommunale Aufsichtsbehörde
Dezernat 31
sowie als
Höhere Landschaftsbehörde
Dezernat 51
und als
Obere Bauaufsichtsbehörde
Dezernat 35
Bezirksregierung Köln·
50606 Köln
per Email an poststelle@bezreg-koeln.nrw.de

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stabsstelle Umweltkriminalität
Herrn Reuleke
Herrn Hintzmann
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
per Email an stabuk@mkulnv.nrw.de


Johannes-Giesberts-Park, Köln-Nippes:
hier:

Korrespondenz aus Oktober 2013 zwischen Herrn Dr. Bauer, stellvertr. Leiter AfLuG Köln, Mitarbeitern der Moderne Stadt GmbH und Vertretern der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

Sehr geehrte Frau Schumacher,
sehr geehrte Damen und Herren,

in Ergänzung unserer Nachricht vom 24.08.2015 setzen wir Sie hiermit in Kenntnis:

bereits mit Schriftsatz vom 18. Oktober 2013 haben wir gegenüber dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (AfLuG) die Verdichtung von Boden im Landschaftsschutzgebiet (LSG) angezeigt, unter präziser Angabe von Örtlichkeit und Zeitpunkt.
(Die Korrespondenz wird im folgenden Text in Auszügen wiedergegeben; vollständig ist Sie diesem Schreiben unten angehängt.)

Daraufhin erhielten wir am 22.10.2013 als Reaktion von Herrn Dr. Bauer, stellvertretender Leiter des AfLuG der Stadt Köln, eine in Auszügen wiedergegebene Antwort eines nicht namentlich benannten Mitarbeiters der Moderne Stadt GmbH:

"Eine Verdichtung von Waldboden hat nicht statt gefunden. Da wir nicht in die Parkfläche eingegriffen haben, sahen wir die ökologische Baubegleitung nicht als erforderlich an“

Dem ist nichts hinzuzufügen.
Weiterhin geht aus dieser Antwort hervor, dass die Erdberme rein zu dem Zwecke errichtet worden ist, die Fundamente des Bauzauns zu verankern.

Diese Antwort beanstandeten wir mit Schreiben „Anmeldung von Bedenken“ vom 23.10.2013 an Herrn Dr. Bauer. Die Behauptung, es habe keine Bodenverdichtung im LSG stattgefunden, haben wir darin mit Fotobeweis CIMG5582 widerlegt, siehe Anhang. Das Bild veranschaulicht die erfolgte Bodenverdichtung.
Die Veranlassung von Herrn Dr. Bauer, unserem konkret und frühzeitig erfolgten Hinweis nicht nachzugehen, vermögen wir bis heute nicht zu erkennen.
Unseres Erachtens hätte er die Untere Landschaftsbehörde (ULB) über diesen begründeten Verdacht in Kenntnis setzen müssen. Dass die ULB die Einhaltung der geltenden Naturschutzgesetze überwacht, war uns zum damaligen Zeitpunkt nicht geläufig.
Herr Dr. Bauer gab sich von Beginn an uns gegenüber stets als zuständiger Ansprechpartner in sämtlichen Belangen des Johannes-Giesberts-Parks zu erkennen.

Da wir bereits zum damaligen Zeitpunkt Auffälligkeiten im Bauablauf der Großbaustelle Clouth feststellen mussten, haben wir gegenüber Herrn Dr. Bauer unserer Forderung Ausdruck verliehen, dass der Grenzverlauf zwischen beiden Geländen zukünftig klar und unmissverständlich gekennzeichnet werden sollte, damit sie für Jedermann zu jeder Zeit ersichtlich ist. Unserem Anliegen wurde, aus heute erst ersichtlichen Gründen, nicht entsprochen.
Wir leiten aus der Verschleierung des Grenzverlaufs den Verdacht mutwillig begangener Straftatbestände durch vorsätzliche Sachbeschädigung der Parkbäume ab.

Mit angeführtem Schriftsatz vom 23.10.2013 haben wir ferner gegenüber dem stellvertretenden Amtsleiter die Ausführung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten im Bereich des unmittelbaren Grenzverlaufs in Handschachtung (mittels einer Schaufel) eingefordert. Der Grund hierfür besteht darin, dass durch maschinelle Schachtarbeiten für die Fundamente der Clouth-Stützmauer, den geschützten Parkbäumen im Wurzelbereich unausweichlich Verletzungen zugefügt werden. Je größer die eingesetzte Baumaschine gewählt wird, desto größer sind die resultierenden Sachbeschädigungen. Herr Dr. Bauer befindet sich aufgrund seiner Ausbildung in Kenntnis dieses Sachverhalts.
Der Mobilbagger, wie er seit dem 29.07.2015 bei den Ausschachtungen eingesetzt wird, verursacht aufgrund seiner Dimensionen erhebliche Schäden. Die Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH nehmen diese vermeidbaren Beschädigungen des LSG durch die Wahl eines viel zu großen Baggers in Kauf, weil die zu setzenden Beton-Fertigelemente ca. 1.500 Kg/Stück wiegen.
Würden die Bäume des LSG mit der notwendigen Sorgfalt behandelt, um Sachbeschädigungen zu vermeiden, so müsste ein Mini-Bagger zum Schachten eingesetzt werden, und lediglich zum Positionieren käme eine größere Baumaschine zum Einsatz.
Auch aus diesem Zusammenhang lässt sich ableiten, dass man Beschädigungen der geschützten Parkbäume seit dem 29.07.2015 willentlich in Kauf nimmt.

Am 24. Oktober 2013 bezog Herr Friedhelm Körner, Moderne Stadt GmbH, Stellung zu unseren angemeldeten Bedenken. Auch er betonte unzutreffenderweise:

„Dem Vorwurf, dass im Zuge dieser Arbeiten [Bodenverdichtungen beim Bau der Berme] auch Waldboden verdichtet wurde, müssen wir wiedersprechen.“

In Hinsicht auf die „Handschachtung für die Neuanlage von Stützmauern“ sah er den damaligen Zeitpunkt als zu früh für eine Entscheidung an. Da diesem für den Baumschutz außerordentlich wichtigen Detail jedoch entgegen der Aussage des Herrn Körner zu keinem späteren Zeitpunkt seitens der verantwortlichen Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH die angekündigte Beachtung zuteil wurde, drängt sich auch hier der Verdacht der mutwilligen Beschädigungen der Baumwurzeln auf.

Die ferner getätigte Behauptung des Herrn Friedrich Körner, Moderne Stadt GmbH,

“Die genaue Grenzmarkierung wird in Kürze über den dann erstellten Bauzaun ausgeführt sein.“,

kann erst zum heutigen Zeitpunkt als vorsätzliche Irreführung eingestuft werden.
Er bediente sich schlicht einer unzutreffenden Aussage, um die störenden Bäume des Johannes-Giesberts-Parks durch sach- beschädigende Maßnahmen (Erdbohrungen im Wurzelbereich) ihrer lebenswichtigen Grundlagen berauben zu können. Dabei wurde und wird auch fortgesetzt ein nicht mehr standsicherer Zustand herbeigeführt. Als Folge dessen steht die Fällung der betroffenen Bäumen aus „Gründen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit“ in absehbarer Zeit bevor.
Fäll-Genehmigungen aus diesen Gründen unterliegen rein subjektiven Einschätzungen und werden durch das AfLuG der Stadt Köln erteilt.

Ganz ohne jeden Zweifel hätte der größte Teil der von Oktober 2013 bis zum heutigen Tage durch Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH angerichteten, in ihrem Umfang überhaupt noch nicht absehbaren Sachbeschädigungen der Parkbäume bei der Errichtung des Clouth-Bauzauns verhindert werden können. Bei einer Begehung der Örtlichkeiten wäre die Stichhaltigkeit unserer Hinweise sofort ins Auge gefallen.
Das Verhalten des stellvertretenden Amtsleiters Herrn Dr. Joachim Bauer bleibt für die Mitglieder der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park bis heute vollkommen unverständlich.

Daher bedarf es nunmehr notwendigerweise der vollständigen Klärung der Fragestellung, warum aufgrund unserer frühzeitigen Hinweise keine Überprüfung des Clouth-Baubetriebs stattgefunden hat.
Wir fordern die Untersuchung dieser unglaublich destruktiv anmutenden Vorgänge durch die Bezirksregierung Köln als kommunale Aufsichtsbehörde ein. Diese sollte nachvollziehbaren Regularien unterliegen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Auch bedarf es einer Antwort auf die Frage, welche Rolle der „Ökologischen Baubegleitung“ durch die Firma FSW LA, Düsseldorf, beizumessen ist und welche Arbeiten überhaupt dokumentiert werden bzw. worden sind.
Sowohl in Hinsicht auf die anhaltenden Arbeiten im Übergangsbereich der benachbarten Gelände in Höhe der Clouth-Baufelder WA 4 bis WA 6, bei denen fortlaufend neue Schäden verursacht werden, ist dies von Bedeutung,
wie auch für die zukünftig zu erwartenden Sachbeschädigungen durch die entsprechenden Arbeiten auf den nördlich hiervon gelegenen Baufeldern WA 1 bis WA 3. Diese grenzen ebenfalls an den Johannes-Giesberts-Park an.

Weiteren Zerstörungen des LSG Johannes-Giesberts-Park muss konsequent vorgebeugt werden. Wir fordern daher die zukünftige Überwachung der Clouth-Arbeiten im Übergangsbereich beider Gelände durch eine nachweislich unabhängige Institution.
Die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten dürfen keinesfalls der Allgemeinheit auferlegt werden, sondern müssen vom Verursacher der mutwilligen Sachbeschädigungen aufgebracht werden. Die Firma Moderne Stadt GmbH hat in unseren Augen jeglichen Anspruch auf einen wie auch immer gearteten Vertrauensvorschuss verspielt.

Aufgrund der unangemessen groben Arbeitsweise, in der seit dem 29.07.2015 im Wurzelbereich der Parkbäume durch Einsatz eines viel zu großen Mobilbaggers schwerwiegende Sachbeschädigungen mutwillig herbeigeführt worden sind und die zwingend erforderliche Handschachtung unterlassen wird, haben wir am 06.08.2015 Strafanzeige gegen die Verursacher erstattet.
Zur Veranschaulichung der seit diesem Zeitpunkt willentlich herbeigeführten Sachbeschädigungen durch Beauftragte bzw. Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH ist diesem Schriftsatz die Skizze „ J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes, Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Abgrabungen, Bodenverdichtungen und Betonierungen“ angehängt.

Die bisher entstandenen mutwilligen Sachbeschädigungen, wie auch die am heutigen Tage, dem 26.08.2015, fortgesetzt entstehenden Schäden sind unter normalen Umständen eines regulär überwachten Baubetriebs nicht denkbar. Sie werden erst ermöglicht, durch das Wegschauen der verantwortlichen Personen der Bauüberwachung, sowie die vorsätzliche Irreführung besorgter, nachfragender Bürger.

Das Auftreten der beteiligten Angestellten der Stadt Köln und der Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH ist von einer unfassbaren Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Eigentum der Allgemeinheit gekennzeichnet. Es kann durch die offenbar vorliegende Bereitschaft zur Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen aus Motiven der persönlichen Bereicherung, nur als besonders verwerflich eingestuft werden.


Es wird um eine schriftliche Eingangsbestätigung gebeten.



Freundliche Grüße

Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park


Anlagen

Zeichnungen, Pläne
B.1 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Abgrabungen, Bodenverdichtungen und Betonierungen, Skizze, Darstellung schwarz-weiß-rot

B.2 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Abgrabungen, Bodenverdichtungen und Betonierungen, Skizze Darstellung schwarz-weiß.

A.4 Amtlicher Lageplan, Clouth-Gelände, verkleinert


Fotografien

1. Fotobeweis Bodenverdichtung im LSG, unbefugt mit mobilem Bauzaun abgesperrt, 14.10.2013, CIMG5582

2. Mobilbagger, mit Fahrspur_Bodenverdichtungen im LSG, 30.07.2015, IMG_1651

3. Clouth-Stützmauer, Höhe Baufeld WA 4, mit Abgrabungen, Bodenverdichtungen und Betonierungen im LSG, 05.08.2015, IMG_1788

Im Folgenden geben wir die ausführliche Korrespondenz mit dem stellvertretenden leiter des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn Dr. Joachim Bauer und der Moderne Stadt GmbH aus Oktober 2013 wieder, auf die wir uns im Schreiben vom 26.08.2015 bezogen haben (in aufsteigender Reihenfolge). Somit steht fest, dass Herr Dr. Bauer ab diesem Zeitpunkt über die Lage des CLOUTH-Bauzauns östlich der CLOUTH-Bebauungsgrenze informiert war. Trotz Anmeldung von Bedenken ist er unseren konkreten Hinweisen auf Überschreiten der CLOUTH-Bebauungsgrenze nicht nachgegangen.


Betreff:  WG: Anmeldung von Bedenken // Aw: AW: Giesbertspark-keine Ökologische Baubegleitung vor Ort: Verfüllung und Verdichtung des Fundamentgrabens

25 Oct 2013 06:47:12 +0000
Von: joachim.bauer@stadt-koeln.de
An: mischabrueckner@web.de

Kopie (CC): joachim.bauer@stadt-koeln.de, bernd.schoessler@stadt-koeln.de, ralf.mayer@stadt-koeln.de


Guten Morgen Herr Brückner

anbei die Antwort von Herrn Körner auf Ihre Fragen

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Joachim Bauer

Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Joachim.Bauer@stadt-koeln.de
Tel.: 0221-221-26036
Fax: 0221-221-24897
=========================================
Von: Körner, Friedhelm [mailto:koerner@modernestadt.de]
Gesendet: Donnerstag, 24. Oktober 2013 15:07
An: Bauer, Joachim Dr.
Cc: Streitberger, Bernd; Franken, Hans-Joachim; Schöning, Martin; Stricker, Gerhard; nowak@mullundpartner.de; 'Axel Fahrenwaldt'; 'Andreas Hoster'
Betreff: AW: Anmeldung von Bedenken // Aw: AW: Giesbertspark-keine Ökologische Baubegleitung vor Ort: Verfüllung und Verdichtung des Fundamentgrabens

Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,

ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom heutigen Tage an Herrn Franken und möchte in Abstimmung mit Herrn Franken hierzu kurz Stellung nehmen, da er nicht kurzfristig antworten kann.

Vor dem Abbruch der Grenzmauern wurden unter Aufsicht des Ing.Büro Mull und Partner und dem Landschaftsarchitekturbüro FSW LA, welches für uns die ökologische Baubetreuung durchführt, zahlreiche Suchschachtungen und Teilabbrüche an der Grenzmauer durchgeführt. Dies erfolgte zur Feststellung der örtlichen Verhältnisse.

Hierbei konnte festgestellt werden, dass die Mauern grenzständig waren und nicht über die Grundstücksgrenze hinaus ragten.

Am Fußpunkt konnten Bodenproben entnommen werden, die nach Untersuchung keine Bodenbelastung aufzeigten. Insofern wurden im Wesentlichen im Grenzbereich ausschließlich die Grenzwände mit der zugehörigen Fundamentierung abgebrochen. Mit der ökologischen Baubetreuung, vertreten durch FSW LA war abgestimmt, dass für diesen Fall keine zusätzlichen Leistungen erforderlich werden.

Nach erfolgtem Abbruch und Abzug eines Planums, bei dem nach Aussage der örtlichen Bauüberwachung kein Wurzelwerk beschädigt wurden, erfolgte der Bodenaufbau zur Sicherung der Böschung. Dieser Bodenaufbau wurde natürlich entsprechend verdichtet, da er zur Aufnahme der Baustellensicherung, bestehend aus einem Holzzaun dienen wird.

Dem Vorwurf, dass im Zuge dieser Arbeiten auch Waldboden verdichtet wurde, müssen wir wiedersprechen.

Wie in der Anfrage von Herrn Brückner richtig angeführt, befinden sich die kleinen Steckhölzer im Parkgelände, richtigerweise in einem Abstand zur Grenze von 50 cm. Der mobile Bauzaun befindet sich zur Zeit im Parkgelände, wird aber unmittelbar nach Fertigstellung des Holzzaunes, welcher auf der Grundstücksgrenze erstellt wird, abgebaut. Diese Vorgehensweise ist notwendig um einen entsprechenden Bewegungsraum zu erhalten.

Den Vorwurf, dass in den Park hinein Boden ausgekoffert wurde, können wir nicht nachvollziehen. Lediglich im Bereich der späteren Planstraße 7 gibt es eine nennenswerte Einbuchtung in den Park. An dieser Stelle befand sich ein Ausbuchtung in Form eines Gebäudes in der Grenzwand. Diese Situation ist im B-Plan erkennbar. Möglicherweise spricht Herr Brückner diesen Tatbestand mit seinem Foto an. Auch an dieser Stelle wurde ausschließlich die Grenzwand abgebrochen und der Boden wieder angefüllt. Eine Beschädigung von Wurzelwerk ist nicht bekannt.

Die genaue Grenzmarkierung wird in Kürze über den dann erstellten Bauzaun ausgeführt sein. Die Arbeiten hierzu sind bereits im Gange.

Die Einfriedung der Baustelle mit einem Holzzaun ist bereits beauftragt und wird in Kürze durchgeführt sein. Eine zusätzlich Brandgefahr durch den Holzzaun können wir nicht erkennen.

Die Fragestellung bzgl. der Handschachtung für die Neuanlage von Stützmauern können wir zur Zeit nicht beantworten, da zunächst eine Planung vorliegen muss um eine solche Notwendigkeit zu erörtern. Dies gilt auch für den gut gemeinten Ratschlag bereits heute irgendwelche Stützmauer zu betonieren, ohne Kenntnis wie sich die oberirdische Bebauung einmal im Detail entwickeln wird.

 
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer, auch wir sind an einer reibungslosen und für die Umwelt verträglichen Bearbeitung interresiert und nehmen diesbezüglich auch immer wieder die Beratung durch das Büro FSW LA in Anspruch. Auch die Bauleitung, vertreten durch das Büro Mull und Partner,  ist angewiesen im Bedarfsfall die Beratungsleistungen der ökologischen Baubetreuung, inbesondere auch für den Bereich Faunistik, in Anspruch zu nehmen.
 
Falls Sie hier zusätzlichen Handlungsbedarf sehen, stehen wir natürlich gerne telefonisch oder für einen Ortstermin zur Verfügung.


 freundlichen Grüßen

Friedhelm Körner
__________________________________________

moderne stadt

Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues
und der Gemeindeentwicklung mbH
Brückenstr. 17
50667 Köln

Telefon 0221/20594-37
Telefax 0221/20594-19

mailto: koerner@modernestadt.de
www.modernestadt.de

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Dieter Steinkamp
Geschäftsführung: Ursula van Holt, Bernd Streitberger

Amtsgericht Köln HRB 4000

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========================================

Von: mischabrueckner@web.de [mailto:mischabrueckner@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 23. Oktober 2013 13:37
An: Bauer, Joachim Dr.
Cc: Schößler, Bernd; Mayer, Ralf; Schöning, Martin; Stricker, Gerhard; Grüne-BV5, NN; CDU-BV5, NN; SPD-BV5, NN; Happe, Biber; Willige, Andree; Clasen, Herbert
Betreff: Anmeldung von Bedenken // Aw: AW: Giesbertspark-keine Ökologische Baubegleitung vor Ort: Verfüllung und Verdichtung des Fundamentgrabens

Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park, Corrensstrasse 13, 50733 Köln


Anmeldung von Bedenken zur Art der Ökologischen Baubegleitung vor Ort
 

Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,
 
vielen Dank für die Weiterleitung und Übermittlung der Beantwortung unserer Anfrage vom 18.10.2013.

Hinsichtlich der Beantwortung der Frage, ob eine Ökologische Baubegleitung im jeweiligen Fall erforderlich erscheint, möchten wir unserem Befremden Ausdruck verleihen.
Denn offensichtlich obliegt der Gesellschaft Moderne Stadt die Entscheidung, ob die Ökologische Baubegleitung von eigens angeordneten Bauarbeiten als erforderlich angesehen wird.
Dadurch verliert die Ökologische Baubegleitung in unseren Augen Sinn und Zweck.
Wer kontrolliert Moderne Stadt bei Entscheidungsfindungen dieser Art?

 


Zu den einzelnen Punkten der Antwort von Moderne Stadt möchten wir im Folgenden Stellung beziehen:


Auskofferung von Erdreich unterhalb der Streifenfundamente

Es wurde belastetes Erdreich unterhalb der alten Mauern und Streifenfundamente ausgekoffert. Hierbei müssen Eingriffe in das darunter liegende Wurzelwerk der Bäume stattgefunden haben, deren Traufbereich auf das Clouth-Gelände reicht.

Inwieweit sind diese Arbeiten dokumentiert worden?
Welchen Durchmesser haben die dabei gekappten Wurzeln und wie sind die Wundstellen versorgt worden?


Verdichtung von Waldboden im Johannes-Giesberts-Park

Die Darstellung von Moderne Stadt, es hätte keine Verdichtung von Waldboden im Johannes-Giesberts-Park stattgefunden, können wir nicht bestätigen.

Bitte betrachten Sie hierzu die angehängte Fotografie „Verdichtung von Waldboden im JGP, 14.10.2013 CIMG5582.JPG“. Das Bild wurde aufgenommen an der Bebauungsgrenze in Höhe der Planstrasse 7 mit Blickrichtung Süden. Im Hintergrund sehen Sie die Kindertagesstätte hinter Baufeld 6.
Hierbei ist links im Bild der dunkle, humushaltige, anstehende Waldboden zu erkennen, rechts der helle, angefüllte Boden ohne humose Anteile.
Die kleinen Steckhölzer rechts vom Bauzaun kennzeichnen nicht die Bebauungsgrenze, sondern befinden sich ca. 60 Zentimeter Park-einwärts. Der Bauzaun steht ca. 1,50 bis 2,0 Meter im Park.
Anhand der unterschiedlichen Bodeneinfärbungen, des einheitlichen Oberflächenniveaus und der Bearbeitungsspuren ist klar und deutlich zu erkennen, dass hier humushaltige Bereiche im Johannes-Giesberts-Park mit der Vibrationswalze verdichtet worden sind.
Hier ist unzweifelhaft ein ökologischer Schaden im Park entstanden.
Insofern hätten diese Bauarbeiten von der Ökologischen Baubegleitung erfasst werden müssen.
Es wird deutlich, dass die Entscheidung, ob eine Ökologische Baubegleitung im Einzelfall erforderlich erscheint, nicht von Moderne Stadt getroffen werden sollte.

Die Grenze beider Gelände sollte zukünftig klar und unmissverständlich gekennzeichnet werden, damit sie für Jedermann jeder Zeit zu erkennen ist.


Beabsichtigte Errichtung eines Holzzaunes

Hierzu melden wir unsere Bedenken an, denn dieser Zaun soll unter den Bäumen installiert werden, die nahe der Bebauungsgrenze wachsen. Ein Holzzaun ist jedoch aus brennbarem Material. Es ist hinlänglich bekannt, dass im Johannes-Giesberts-Park immer wieder illegal offenes Feuer entfacht wird. Dies geschieht unabhängig vom sommerlichen Holzkohle-Grillen.
Damit geht von dem Holzzaun die konkrete Gefahr eines Waldbrandes für diese Bäume und den gesamten Gehölzstreifen im Park aus.

Unseres Erachtens ist diese Gefahr für den Baumbestand durch Wahl eines nicht brennbaren Materials für den zu errichtenden Baustellen-Zaun vollständig auszuschließen und daher anzustreben.

Wir möchten Sie daher bitten, die Errichtung eines hölzernen Bauzaunes in Bezug auf die mögliche Brandgefahr zu überprüfen und gegebenenfalls zu versagen, so dies in Ihrer Befugnis liegt.


Handschachtung

Bedauerlicherweise ist unsere Nachfrage bezüglich der erforderlichen Handschachtung für die Neuanlage einer Stützmauer mit Fundamenten von Moderne Stadt unbeantwortet geblieben.
Unabhängig von der Art der Einfriedung der Clouth-Baustelle besteht im Bereich jener Bäume, deren Traufbereich auf das Nachbargelände reicht, die konkrete Gefahr massiver Verletzungen der Baumwurzeln bei maschineller Auskofferung des Fundamentgrabens.
Die Entscheidung ob eine Handschachtung hier vorzusehen ist, kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden.
Wir bitten Sie freundlich um Überprüfung unserer Bedenken.


Freundliche Grüße,

 

Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

www.giesbertspark.de

============================================

Gesendet: Dienstag, 22. Oktober 2013 um 07:52 Uhr
Von: joachim.bauer@stadt-koeln.de
An: mischabrueckner@web.de
Cc: bernd.schoessler@stadt-koeln.de, ralf.mayer@stadt-koeln.de, martin.schoening@stadt-koeln.de, gerhard.stricker@stadt-koeln.de
Betreff: AW: Giesbertspark-keine Ökologische Baubegleitung vor Ort: Verfüllung und Verdichtung des Fundamentgrabens

Guten Morgen Herr Brückner


Modernes Köln hat mir folgende Antwort auf Ihre Frage übermittelt
 
"Nach Abbruch der grenzständigenen Mauern und Streifenfundamente wurde darunter befindliche das belastete Erdreich ausgekoffert.

Um das Wurzelwerk  bis zur Errichtung der Neubauten (2014 -  2017) nicht austrocknen zu lassen, haben wir den freitstehenden Waldboden mit sauberem Bodenmaterial angeböscht.  Die Krone der neuen Berme haben wir jedoch nur  in der oberen Lage verdichtet, damit der nun zu errichtende Holzzaun auch langfristig stehen  bleibt.

Eine Verdichtung von Waldboden hat nicht statt gefunden. Da wir nicht in die Parkfläche eingegriffen haben, sahen wir die ökologische Baubegleitung nicht als erfoderlich an."


 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Joachim Bauer

Stadt Köln
Der Oberbürgermeister
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Joachim.Bauer@stadt-koeln.de
Tel.: 0221-221-26036
Fax: 0221-221-24897

 

 

Von: mischabrueckner@web.de [mailto:mischabrueckner@web.de]
Gesendet: Freitag, 18. Oktober 2013 14:11
An: Bauer, Joachim Dr.; Schöning, Martin
Cc: Schößler, Bernd; Clasen, Herbert; Grüne-BV5, NN; CDU-BV5, NN; SPD-BV5, NN; Happe, Biber; Willige, Andree
Betreff: Giesbertspark-keine Ökologische Baubegleitung vor Ort: Verfüllung und Verdichtung des Fundamentgrabens
 
Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park, Corrensstrasse 13, 50733 Köln


Keine Ökologische Baubegleitung vor Ort: Verfüllung und Verdichtung des Fundamentgrabens


Sehr geehrter Herr Dr. Bauer, sehr geehrter Herr Schöning,

entlang der Clouth-Bebauungsgrenze zum Giesbertspark ist in den vergangenen Tagen der ehemalige Graben der alten Hallenfundamente mit Boden verfüllt worden. Der Graben liegt im Traufbereich vieler Bäume.
Im Anschluß wurde der Boden mit einer Vibrationswalze verdichtet, siehe Bilder im Anhang.

Hierbei wurden auch Wurzelbereiche im Park verdichtet!

Nun hätte man im Rahmen einer Ökologischen Baubegleitung erwarten können, dass der offene Graben  n i c h t  verfüllt , sondern abgestützt wird, damit unmittelbar die neuen Fundamente für die Stützmauer gegossen werden können. Das wäre unseres Erachtens Aufgabe einer Ökologischen Baubegleitung gewesen.

Leider war erneut weit und breit kein Mitarbeiter der Firma FSW, Düsseldorf, zu sehen. 
Jetzt bleibt nur das erneute Auskoffern des Grabens.

Hier darf unseres Erachtens keinesfalls ein Bagger zum Einsatz gelangen.

Die Folge wären massivste Verletzungen der Baumwurzeln.

Hier muss nun von Hand geschachtet werden, um Schädigungen der Bäume und somit am Allgemeingut zu vermeiden. Das ist von besonderer Bedeutung, da diese zu erwartenden Schäden zunächst nicht feststellbar sein werden.

Die Handschachtung sollte nunmehr im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung dokumentiert werden.

Bitte teilen Sie unsere Bedenken den Entscheidungsträgern der Firma FSW und der Bauleitung Clouth mit.

 

Freundliche Grüße,

Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

Daraufhin schaltete sich die Höhere Landschaftsbehörde ein, die bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt ist. Frau Dorothee Marx legt unser Anschreiben als "Anfrage" aus und äußert sich wie folgt am 26.08.2015:


Sehr geehrter Herr Brückner, sehr geehrte Damen und Herren der Bürgerinitiative,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu den von Ihnen angeführten Punkten wird sich die Stadt Köln als zuständige Behörde, die auch die Details kennt,   äußern.

Aus meiner Sicht folgende Anmerkungen:

Gemäß   den Bildern in Ihren Anlagen handelt es sich bei dem Schutzzaun um   einen guten und stabilen und ausreichend hohen Zaun mit   Punktfundamenten. Als Vermeidungsmaßnahme hat  dieser offensichtlich durchaus seine Funktion (Schutz des Baumbestandes  sowie der Verkehrssicherung der Baustelle) für eine längere Zeit  während der Abbruch- und Bauarbeiten erfüllt, auch wenn er an der Grenze  bzw. tlw. auch im Landschaftsschutzgebiet stand.

Dass   im Grenzbereich zwischen Park und neuer Bebauung der Wurzelbereich von   dem Gehölzbestand beeinträchtigt wird, war auch der Unteren   Landschaftsbehörde schon vorher bekannt  und ist im städtischen Bereich durchaus an der Tagesordnung. Fachlich  wäre es natürlich schön hier ausreichend Abstand zu lassen, aber gerade  in Köln ist es notwendig und auch legitim die Wohnbauflächen bis zur  Grenze auszunutzen. Köln ist immerhin die größte  Stadt von Nordrhein-Westfalen und erfreut sich zunehmender  Einwohnerzahlen.

Die unweigerliche Folge städtebaulicher Verdichtung ist auch eine intensivere Nutzung der Grünflächen.

Eine   intensivere Nutzung von Grünflächen durch Anlieger und ein dichteres   Wegenetz hat natürlich meist immer Nachteile für die Ökologie und auch   Folgen für das Landschaftsbild;  dennoch steht auch bei dem Park  der Nutzen für den Menschen im  Vordergrund. Der Schutzweck dieses Parks insbesondere als bedeutende  Erholungsfläche, Grünvernetzung und stadtklimatische Ausgleichsfläche  bleibt trotz der von Ihnen angeführten Beeinträchtigungen  meines Erachtens erhalten.


Bereits   im Oktober 2015 habe ich wegen Ihrer Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen   das Grünflächenamt Kenntnis von der Planung erhalten und mich mit den   zuständigen Kollegen in Verbindung  gesetzt. Die Maßnahmen im Park und die neuen Durchstiche durch  Gehölzbereiche wegen Wegvernetzungen wurden mir nachvollziehbar  erläutert und dienen der Integration des neuen Wohnbaugebietes im  Stadtteil.

Die   Gestaltung und Pflege des Parks obliegt der Planungshoheit der Stadt   Köln bzw. dem Grünflächenamt als Liegenschaftsverwaltung der   öffentlichen Grünflächen. Der Schutzzweck  des Landschaftsschutzgebietes wurde nicht beeinträchtigt und der Park  für die Bürger besser erschlossen.

Wegen   Ihrer Mail vom 24. August 2015 habe ich heute als Fachaufsichtsbehörde   mit der Unteren Landschaftsbehörde telefoniert  und kann damals wie   heute nur feststellen, dass die  Kollegen beider Stellen in Ihrem möglichen Rahmen eine gute Arbeit  leisten und auch für den Schutz und die Pflege der Grünanlage – hier des  Giesbertsparks – fachgerecht sorgen zum Nutzen der Kölner Bürger.

Die   Untere Landschaftsbehörde prüft zur Zeit inwieweit die Befreiung ggf. nicht eingehalten wurde bzw. ob sich die  Moderne Stadt GmbH bzw. die   Baufirmen korrekt verhalten haben.  Nach der Prüfung obliegt es der Entscheidung der der Stadt Köln wie mit  ggf. festgestellten Abweichungen verfahren wird. Die Untere  Landschaftsbehörde wird mir darüber berichten.

 

Ich hoffe, dass der Park weiterhin für sie attraktiv sein wird und bedanke mich für ihr Engagement im Interesse des Landschaftsschutzes.
 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dorothee Marx
Bezirksregierung Köln
Dezernat 51 - Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei
50606 Köln

Dienstgebäude: Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Tel. 0221-147-3622
mailto:dorothee.marx@bezreg-koeln.nrw.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de



27.08.2015


TOP 1.1

Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.09.2015

Und hier kommt unsere Einwohnerfrage zu den bemerkenswerten Vorgängen rund um die Clouth-Stützmauer. Auf die Antworten warten wir seit dem 19.03.2015. Nach einem Formfehler (falscher Adressat Mitglieder der Bezirksvertretung Nippes anstatt Stadtverwaltung Köln) benötigte die Verwaltung 2 Monate (!!!) Bedenkzeit, um uns darüber zu belehren. Alleine an dieser Zeitspanne lässt sich erkennen, dass man es nicht gerne hat, wenn besorgte Bürger Fragen stellen. Solch ein Verwaltungsakt "Belehrung über die Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen" sollte innerhalb einer angemessenen Frist von ein bis zwei Wochen zu erledigen sein.
Immerhin vergalloppieren sich unsere gewählten Volksvertreter in der Bezirksvertretung Nippes auch während der Sitzungen des öfteren in Sachen Geschäftsordnung. Wenn die Geschäftsführung bei jedem dieser Ausritte 2 Monate Zeit benötigen würde, um berichtigend einzugreifen, so würde der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommen.
Doch insbesondere das Grünflächenamt (Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, AfLuG) benötigt zumeist 3 bis 6 Monate zur Beantwortung von Anfragen, egal ob diese von den Einwohnern oder den Volksvertretern ausgehen.
Bis dahin haben dann zumeist die Ereignisse die Fragestellungen eingeholt. Beispiele sind reichlich vorhanden. Durch den "Vorsprung", den das AfLuG durch diese zögerliche Beantwortungs-Praxis gewinnt, verschafft man sich natürlich auch einen gewissen Handlungsspielraum.

Nachdem die Verwaltung also durch diese nicht vorhandene Bereitschaft zur Erteilung von Auskünften zu dringlichen Vorgängen im Stadtteil auf diese Art zu diesem Zeitpunkt bereits drei Monate Zeit gewonnen hatte, haben wir nach diesem verschleppten Hinweis des AfLuG unsere Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18.06.2015 modifiziert.

Wir waren guter Hoffnung, nun endlich Antworten auf unsere berechtigten Fragen zu erhalten, da erreichte uns in den frühen Morgenstunden des Sitzungstages folgende Hiobs-Botschaft unseres Bezirksbürgermeisters Bernd Schößler, SPD:

"ich möchte Sie gerne darüber informieren, dass die zuständige   Fachverwaltung mitgeteilt hat, eine umfängliche und zufriedenstellend   Antwort Ihre Frage  zur heutigen Sitzung sei leider nicht möglich."

War also wieder nix.
Mit diesem Trick war also nun endlich die Sommerpause der Bezirksvertretung erreicht. Bis zur nächsten Sitzung am 3. September 2015 war mit bekannter Strategie der benötigte Freiraum für den Bau der CLOUTH-Stützmauer geschaffen, haben wir uns so gedacht.

Am 29.07.2015 fing dann auch wie erwartet die Baufirma Moderne Stadt GmbH mit dem Bau der CLOUTH-Stützmauer an. Warum soll man lästige Fragen beantworten, wenn man durch BAUEN-BAUEN-BAUEN Fakten schaffen kann? Dass der um seinen Park besorgte Bürger sich dabei überrumpelt vorkommt, wird dann überheblich mit flotten Sprüchen, wie zum Beispiel: "wir verstehen überhaupt nicht, warum Sie sich so aufregen" kommentiert. Sei´s drum.

Nach fast einem halben Jahr (!!!!!!!) ohne Antwort, sind wir nun wirklich gespannt, welche Ausflüchte sich das AfLuG mit seinem stellvertretenden Leiter Herrn Dr. Joachim Bauer diesmal einfallen lassen wird, um unsere Fragen nicht beantworten zu müssen, denn in der Zwischenzeit ist ja so einiges geschehen. Unter anderem haben wir zwei Strafanzeigen gegen die Moderne Stadt GmbH gestellt, wegen mutwilliger Sachbeschädigung von geschützten Parkbäumen.

Als Tagesordnungspunkt TOP 1.1 steht also nun unsere um sechs Monate verschleppte, modifizierte Einwohnerfrage aus März 2015 zur Beantwortung an.
Hier geht es zur
Tagesordnung.

Unseres Erachtens ist die Erteilung der Baugenehmigung mit vielen unbeantworteten Fragen behaftet und bedarf nunmehr der juristischen Überprüfung auf Rechtsgültigkeit.




Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.09.2015

 

Bezirksvertretung Nippes
z.Hd. Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler
Bezirksrathaus Nippes
Neusser Str. 450
50733 Köln
per Email an
bernd.schoessler@stadt-koeln.de

Oberbürgermeister der Stadt Köln
per Email an
oberbuergermeister@stadt-koeln.de


Köln, den 27.08.2015

TOP 1.2

Weitere Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 03.09.2015:

Johannes-Giesberts-Park, Nippes:
Errichtung des Clouth-Bauzauns im Übergangsbereich Westgrenze des Landschaftsschutzgebietes Johannes-Giesberts-Park / östliche Bebauungsgrenze des Clouth-Geländes

 

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Schößler, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Roters,

in o.a. Sache habe ich als Einwohner des Stadtbezirks Nippes von der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park den Auftrag erhalten, an die Bezirksvertretung (BV) die oben genannte Einwohnerfrage zu richten. Unter Einhaltung der nach § 39 der GO für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Köln vorgesehenen Frist von 5 Arbeitstagen lege ich Ihnen eine Einwohnerfrage samt fünf Unterfragen vor zwecks Behandlung in der Einwohnerfragestunde der BV-Sitzung am 03.09.2015.

Erläuterung des Sachverhalts:
Im bezeichneten Übergangsbereich wird seit dem 29.07.2015 der ab Oktober 2013 errichtete und fest mit dem Erdboden verbundene Clouth- Bau- und Sichtschutzzaun zurückgebaut. Erst seit diesem Zeitpunkt kann der exakte Verlauf der östlichen Clouth-Bebauungsgrenze des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebaungsplans 67480/03 festgestellt werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt war von der Parkseite her nicht ersichtlich, dass sich der beschriebene Zaun 0,5 Meter östlich der Clouth-Bebauungsgrenze im Landschaftsschutzgebiet auf dem Gelände der öffentlichen Grünanlage Johannes-Giesberts-Park befindet.

Damit ist erwiesen, dass der Bauzaun außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des rechtskräftigen Clouth-Bebaungsplans 67480/03 errichtet worden ist. Mit einer Bauhöhe von 2,45 Metern wurde er in nord-südlicher Richtung auf einer Länge von 417 Metern erstellt.

Frage: Seit wann befindet sich die Verwaltung der Stadt Köln in Kenntnis der Tatsache, dass der Zaun ohne den erforderlichen Befreiungsbescheid der Unteren Landschaftsbehörde gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 69 Landschaftsgesetz NW von Mitarbeitern der Moderne Stadt GmbH im Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park widerrechtlich errichtet worden ist?

Unterfrage 1: Seit wann befinden sich die Bauaufsichtsbehörden der Stadt Köln, insbesondere die Leitung des Baudezernats, in Kenntnis der Tatsache, dass der Zaun ohne Befreiungsbescheid der Unteren Landschaftsbehörde gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz und § 69 Landschaftsgesetz mit 209 Punktfundamenten im Boden des LSG fest verankert worden ist und den Wurzeln der Bäume entlang der Westgrenze des Parks beim Bau des Zauns schwere Sachbeschädigungen zugefügt worden sind und welche Maßnahmen haben die Bauaufsichtsbehörden zur Behebung dieses Zustands in die Wege geleitet?


Unterfrage 2: Bereits mit Schriftsätzen vom 18. Oktober 2013 und 23. Oktober 2013 haben wir gegenüber dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (AfLuG) konkrete und genehmigungspflichtige Eingriffe von Mitarbeitern der Moderne Stadt GmbH bei der Errichtung des fest mit dem Erdboden verbundenen Bauzauns in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) angezeigt, unter anderem, dass die Erdbohrungen für die Fundamente im Parkboden angelegt worden sind. Warum sind die Bauaufsichtsbehörden unseren konkreten Hinweisen nicht nachgegangen?

Unterfrage 3: Um die Auswirkungen der Großbaustelle Clouth auf den angrenzenden Johannes-Giesberts-Park zu dokumentieren, wird seit Januar 2013 eine „Ökologische Baubegleitung“ durch die Firma FSW LA, Düsseldorf, durchführt. Wir bitten unter Vorlage der Dokumente um Beantwortung der Fragestellung, inwieweit die Arbeiten und Vorarbeiten bei der Errichtung des fest mit dem Erdboden verbundenen Clouth-Bauzauns dokumentiert worden sind?

Unterfrage 4: Gemäß Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen, § 65 bedürfen Einfriedungen, die an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen, ab einer Höhe von 1,00 Metern über Geländehöhe einer Baugenehmigung. Liegt diese Baugenehmigung vor, und wenn ja, wann wurde sie erteilt?


Unterfrage 5: Für den Fall, dass hier keine Baugenehmigung erteilt worden ist, bitten wir um Beantwortung der Fragestellung, warum diese fehlende Genehmigung im Rahmen der bauaufsichtlichen Überwachung der Clouth-Baustelle bisher nicht beanstandet worden ist?



Wichtige Anmerkung: die Erläuterung des Sachverhalts sind für das Verständnis der aufgeworfenen Fragestellungen notwendig und gelten daher als Bestandteil der jeweiligen Frage bzw. Unterfrage.

Angesichts der Dringlichkeit durch beim Rückbau des Bauzauns fortlaufend entstehende Sachbeschädigungen des Landschaftsschutzgebiets bitten wir ausdrücklich um eine zeitnahe Beantwortung.

 

Freundliche Grüße

Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park


 

Anlagen

Zeichnungen, Pläne
A.1 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Genehmigungspflichtige, bestehende bauliche Anlagen, Skizze, Darstellung schwarz-weiß-rot

A.2 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Genehmigungspflichtige, bestehende bauliche Anlagen, Skizze Darstellung schwarz-weiß.

B.1 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Abgrabungen, Bodenverdichtungen und Betonierungen, Skizze, Darstellung schwarz-weiß-rot

B.2 J-G-Park, Köln – Anschluss des Clouth-Geländes Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet, Abgrabungen, Bodenverdichtungen und Betonierungen, Skizze Darstellung schwarz-weiß.

A.3 JGP, Anschluss Clouth - Lageplan Clouth-Bauzaun im Park, 20.08.2015

A.4 Amtlicher Lageplan, Clouth-Gelände, verkleinert

(ALLE ANLAGEN SIEHE OBEN)

30.08.2015


Parkaushang DULDUNG BAUZAUN.pdf


Hier der Lageplan zum CLOUTH-Bauzaun, der ohne erforderliche Baugenehmigung sowie ohne Befreiungsbescheid der Unteren Landschaftsbehörde im Oktober/November 2013 auf dem Nachbargrundstück errichtet worden ist: dem Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park


DOWNLOAD LAGEPLAN BAUZAUN


Zur Veranschaulichung der mutwilligen Sachbeschädigung der geschützten Parkbäume durch Errichtung des CLOUTH-Spezial-Bauzauns außerhalb der Bebauungsgrenze diese Skizze:




































































Die Kölnische Rundschau berichtete am 23.04.2015 über den Bau einer vergleichbaren Stützmauer nur 100 Meter entfernt bei der Baustelle am ehemaligen Schwesternwohnheim: "Auflagen offensichtlich erfüllt". Hier wurde ein Baustopp durch die Polizei ausgesprochen. Seit dem 30.03.2015 ruhen die Arbeiten an dieser Stützmauer. Natürlich muss an der CLOUTH-Stützmauer nach rechtlichen Aspekten identisch vorgegangen werden und ebenfalls ein Baustopp verhängt werden.
Die Akte ist allerdings bei Polizei und Staatsanwaltschaft "nicht auffindbar", sodass unser Rechtsanwalt in Folge dessen an der begehrten Akteneinsichtnahme behindert wird.
Das zuständige Kriminalkommissariat KK54 hat uns daher empfohlen, bis die Akte wieder auftaucht, abzuwarten
Da kann man mal sehen.


Kölnische Rundschau, 23.04.2015, Auflagen offensichtlich nicht erfüllt


Weiter geht es mit einem Bericht, der in der gleichen Ausgabe erschienen ist:
bereits im April 2015 haben wir unseren Befürchtungen Ausdruck verliehen, dass der Bau der CLOUTH-Stützmauer mit schweren Sachbeschädigungen der geschützten Parkbäume einhergehen wird. Und es ist genauso eingetreten.
Wie schon zwei Jahre zuvor bei der illegalen Errichtung des Bauzauns geschehen, kann man sagen:

hier liegt der Verdacht nahe, dass diese scheinbar gängige Praxis im Umgang mit störenden, aber geschützten Bäumen seit dem Jahr 2013 hier Anwendung findet: die Fällung aus Gründen der Verkehrssicherheit wird anscheinend vorsätzlich herbeigeführt.

 






Kölnische Rundschau, 23.04.2015, Weitere Eingriffe befürchtet.pdf


01.09.2015


Warum ein Offener Brief an unsere gewählten Volksvertreter in der Bezirksvertretung Nippes?

Wir wollen mit unserem Offenen Brief erreichen, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung Nippes ihre Teilnahmslosigkeit am Geschehen beenden und sich Ihrer Verantwortung bewußt werden, dass Sie im Juni 2014 geschworen haben, sich

„nach   bestem Wissen und Können das Grundgesetz, die Verfassung des Landes   Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und Ihre Pflichten zum   Wohle der Stadt Köln zu erfüllen.“

Nachdem die Bezirksvertretung bereits einen ersten Offenen Brief vom 26.03.2014 zum Sachverhalt vollständig ignoriert hat, fordern wir nunmehr mit aller Deutlichkeit, dass die Vorgänge aufgeklärt werden.

Der gesamte Vorgang "Anschluss der neuen CLOUTH-Siedlung an den Johannes-Giesberts-Park"   ist mit zahlreichen, unbeantworteten Fragen behaftet. Der Beschluss der  Bezirksvertretung Nippes vom 27.03.2014 ist unter mehr als fragwürdigen  Umständen zu Stande gekommen. Er  basiert auf vorsätzlich falsch gemachten Angaben der Stadtverwaltung, Abteilung 67, in der Begründung der  Beschlussvorlage und wird von uns als rechtswidrig angesehen, aus  guten Gründen.


Besonderheit: auch wenn ein derartiges Dokument nur aufgrund eines unzutreffend dargestellten Sachverhaltes von der Bezirksvertretung die erforderliche Zustimmung in Form eines politischen Beschlusses erhalten hat, so kann es aus rein rechtlicher Sicht deswegen nicht angefochten werden.
Dieser Fall liegt hier vor.
Wer sich in Kenntnis dieser Umstände befindet, könnte also lügen, dass sich die Balken biegen: er muss nicht befürchten, für seine Lügen zur Rechenschaft gezogen zu werden. Doch vor allem besitzt ein so zu Stande gekommener Beschluss Bestandskraft.

Lediglich der Beschluss selber kann in Frage gestellt werden. Das muss man erst einmal verstehen.

Dem Beschluss "Johannes-Giesberts-Park in Köln-Nippes" liegt die Beschlussvorlage 3344/2013 zugrunde. Sie wurde vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, auch vereinfacht als Grünflächenamt bezeichnet, erstellt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem zeichnerischen Teil. Beide Teile weisen gravierende Mängel auf.
Insbesondere die dreiseitige Begründung besteht aus zahlreichen unzutreffenden Sachverhalten. Unter anderem bezieht sie sich auf den rechtskräftigen CLOUTH-Bebauungsplan, der in sehr wesentlichen Punkten vorsätzlich und nachweisbar falsch wiedergegeben wird. Hieraus sind der Allgemeinheit der Kölner Bürger bereits erhebliche Nachteile entstanden, zugunsten des städtischen Investors Moderne Stadt GmbH und weiteren privaten Investoren. Weitere sehr umfangreiche Begünstigungen der Investoren umliegender Bauvorhaben werden folgen, wenn hier nicht endlich die Fakten auf den Tisch kommen.
Alles geht zu Lasten der Allgemeinheit.
Für alle anderen Beteiligten liegt hier eine inszenierte WIN-WIN-SITUATION vor. Wir haben also die Grundzüge von Korruption vorliegen. Das verharmlosende Wort Klüngel hat in diesem Zusammenhang nichts verloren.
Ermöglicht wird dieser unglaublich dreist anmutende Vorgang durch die Bündelung der Zuständigkeiten bei der Stadt Köln. Sie ist gleichsam als Eigentümerin und Genehmigungsbehörde in mehrfacher Hinsicht beteiligt.

Das alles wird von uns seit Januar 2014 bemängelt, also ab dem Zeitpunkt, von dem wir in Kenntnis der Beschlussvorlage gelangt sind.
Entgegen  eindeutig getroffener Vereinbarungen mit Herrn Dr. Joachim Bauer, jede Veränderung im Park  frühzeitig mit den Vertretern der Bürgerinitiative  Johannes-Giesberts-Park abzustimmen, hat das Grünflächenamt im Januar 2014 versucht, uns durch das geheimgehaltene Einbringen der Beschlussvorlage in die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 30.01.2014 zu überrumpeln, ohne jede Frage.
Diesen Täuschungsversuch haben wir in letzter Minute enttarnt und durch Protest die vom Grünflächenamt betriebene Zustimmung der Bezirksvertretung zunächst verhindern können.

Beim Studium der   Begründung wird auch klar, warum das Grünflächenamt mit allen Mitteln den erforderlichen Beschluss erreichen wollte. Ein reines Lesen der   Begründung verspricht hier keine Abhilfe, denn es handelt sich um relativ  komplexe Sachverhalte, die ein Vorwissen zum Verständnis der Zusammenhänge erfordern.

Ganz offensichtlich weigert sich das Grünflächenamt unter dem stellvertretenden Leiter Dr. Joachim Bauer heute hartnäckig Licht in das Dunkel zu bringen. Die wichtigen Antworten auf mehr als berechtigte Fragestellungen werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln blockiert. So warten wir seit beinahe einem halben Jahr auf die Erklärung, warum das Grünflächenamt die CLOUTH-Stützmauer gegenüber der Bezirksvertretung vorsätzlich verschwiegen hat, obwohl diese Mauer als genehmigungspflichtiges Bauwerk zwingend erforderlich ist, um die neue CLOUTH-Siedlung an den Park anschliessen zu können.

Das "Spielen auf Zeit" wird seit dem 19.03.2015 betrieben. Mit diesem äußerst fragwürdigen Mittel ist es dem Grünflächenamt gelungen, die gegeforderten Antworten bis in die Sommerpause der Bezirksvertretung zu verschleppen.
Wie erwartet hat die Moderne Stadt GmbH daraufhin mit dem Bau der CLOUTH-Stützmauer begonnen.
Die Absicht ist klar: DURCH DIE ERRICHTUNG DER CLOUTH-STÜTZMAUER WERDEN FAKTEN GESCHAFFEN.

Der am 27.03.2014 gefasste Beschluss lautet:

„Die Bezirksvertretung Nippes nimmt das Konzept zur Grünplanung des Johannes-Giesberts-Parks zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die neu ausgewiesenen Wege sukzessive und nach gesicherter Finanzierung auszubauen. Zur Erschließung des ehemaligen Clouth-Geländes werden zwei Wege ausgebaut. Für diesen Wegeausbau ist die Fällung von sieben Bäumen und drei Eiben notwendig. [...]“.

Der Wegeausbau ist also Bestandteil des Beschlusses. Und da das CLOUTH-Gelände ohne den Bau einer Stützmauer  nicht an den Park angeschlossen werden kann, muss der Bau der Stützmauer von der Bezirksvertretung Nippes beschlossen werden.
Bis zu dieser Beschlussfassung, muss der Bau der CLOUTH-Stützmauer unverzüglich eingestellt werden.

Und genau diesen Sachverhalt haben wir unserer Einwohnerfrage zu Grunde gelegt:


Köln, 01. September 2015



Offener Brief der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park an den Herrn Bezirksbürgermeister und die Bezirksvertretung von Nippes zu den aktuellen, schwerwiegenden Ereignissen im Johannes-Giesberts-Park an der Grenze zur neuen CLOUTH-Siedlung, Köln-Nippes



Sehr geehrter Herr Schößler, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung,

hier und heute wende ich mich im Auftrag der Mitglieder der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park an Sie, als gewählte Vertreter der Bürgerschaft von Nippes mit einem dringenden Anliegen, welches keinen Aufschub duldet.

Angesichts der anhaltenden Sachbeschädigungen, die von Mitarbeitern und Beauftragten der Moderne Stadt GmbH im Johannes-Giesberts-Park mutwillig angerichtet werden, bitten wir um Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit, denn es geht um die vorsätzliche Zerstörung unserer Lebensgrundlagen unter Missachtung geltender Naturschutz- und Umweltgesetze. Diese Straftaten werden aus niedrigen Beweggründen verübt. Es wird fortgesetzt aus Motiven persönlicher Bereicherung das Allgemeingut der Bürger von Nippes in einem so erheblichen Ausmaß beschädigt, dass eine Wiedergutmachung des Schadens nicht möglich ist.


Obwohl die Mitglieder der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park mehrere Strafanzeigen bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet haben, um diesem unfassbar destruktiven Vorgehen der Verantwortlichen ein Ende zu setzen, wird hier und heute unter den Augen von Stadtverwaltung, Polizei und Staatsanwaltschaft fortgesetzt geltendes Recht gebeugt.
Entlang der Parkgrenze zum Clouth-Gelände hat sich die Projektentwicklungsgesellschaft Moderne Stadt GmbH im Oktober des Jahres 2013 unter Missachtung der Eigentumsverhältnisse einen Teilbereich des Johannes-Giesberts-Parks angeeignet und diesen mit einem fest mit dem Erdboden verbundenen Sichtschutzzaun der Allgemeinheit der Bürger von Nippes entzogen.
Da sich die umfassenden Absichten zur Umgestaltung des Parks gegen den Willen der Nippeser Bevölkerung nicht durchsetzen ließen, haben die Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH scheinbar einen heimtückischen Plan entworfen. Außerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen CLOUTH-Bebauungsplan haben sie den geschützten Parkbäumen beim Bau des Zauns mit einem leistungsfähigen Erdbohr-Gerät schwerste Verletzungen im Wurzelbereich zugefügt.


Die besorgten Bürger, die frühzeitig diese vorsätzlich verübte Straftat gegenüber dem Grünflächenamt unter seinem stellvertretenden Leiter Dr. Joachim Bauer angezeigt haben, wurden mit falschen Aussagen zur Lage des Zauns vorsätzlich getäuscht, um die geplanten Sachbeschädigungen ungehindert fortführen zu können. Die Vorgänge sind aktenkundig und mit Fotografien ohne jeden Zweifel belegt. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass diese Straftaten mit dem Ziel ausgeübt worden sind, die Fällung der Parkbäume aus Gründen der Verkehrssicherheit vorsätzlich herbeizuführen.


Vermutlich um diesen Vorgang zu beschleunigen, wurden zusätzlich Bereiche des geschützten Wurzelraums der betroffenen Bäume mit leistungsfähigen Baumaschinen verdichtet. Auch hier muss von vorsätzlich ausgeübten Straftaten ausgegangen werden.
Weiterhin entstehen beim maschinellen Entfernen der Fundamente erneut schwere Verletzungen der Baumwurzeln.


In Folge dieser straf-relevanten Taten sind die von den mutwilligen Beschädigungen betroffenen Bäume krank geworden. Das Vorliegen dieser Krankheiten wurden im Dezember 2014 bei einem Besichtigungstermin von einem städtischen Baumkontrolleur ohne jeden Zweifel bestätigt. Sehr wahrscheinlich werden die meisten dieser Bäume in naher Zukunft ihre Standsicherheit verlieren. Aus Sicherheits-Aspekten wird die Fällung der Bäume in der Folge unvermeidbar.

Da die Verursacher zu diesem Zeitpunkt nicht mehr festgestellt werden können, haben wir diese Vorgänge strafrechtlich angezeigt. Die Taten sind mit Wissen des stellvertretenden Leiters des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen, Herrn Dr. Bauer verübt worden. Es besteht daher der begründete Verdacht, das dem Ganzen ein System zugrunde liegt, um sich gemeinschaftlich störender Bäume zu entledigen.

Der Allgemeinheit der Bürger von Nippes und weiterer Erholung suchender Bürger ist somit ein kapitaler Schaden entstanden.


Sie, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Schößler, und Sie, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Nippes, sind von den Bürgern von Nippes gewählt worden, um deren Interessen zu vertreten. Dafür sind Sie alle im Kommunal-Wahlkampf des Jahres 2014 angetreten.

Am 26. Juni 2014 haben Sie alle den Eid abgelegt, „nach bestem Wissen und Können das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und Ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Köln zu erfüllen.“


Ich habe von den Mitgliedern der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park den Auftrag erhalten, Sie an Ihren in der Öffentlichkeit geleisteten Eid zu erinnern, damit sie Ihre daraus resultierenden Verpflichtungen erfüllen.


Die Haltung der Bezirksvertretung Nippes gegenüber den Belangen der Bürger, die einen Anspruch auf Erholung in ihrem Park haben, ist seit dem unseres Erachtens rechtswidrigen Beschluss zum Johannes-Giesberts-Park vom 27.03.2014 von Teilnahmslosigkeit gekennzeichnet, bis auf wenige Ausnahmen.
Wiederholt ist in der Öffentlichkeit und in den Sitzungen der Bezirksvertretung von Ihnen versucht worden, den Unterzeichnern Querulantentum zu unterstellen.

Angesichts der nachgewiesenen Straftaten jener Leute, die jede Gelegenheit nutzen, um ihre eigene Gesetzestreue und die Rechtskräftigkeit des CLOUTH-Bebauungsplans in der Öffentlichkeit zu betonen, ist es an der Zeit, Ihre Grundhaltung auf Stichhaltigkeit zu überprüfen, meine Damen und Herren.
Denn eben diese Leute sind es, die sich diese besonders verwerflichen Taten gegen die Allgemeinheit der Kölner Bürger vorsätzlich zu Schulden haben kommen lassen.

Durch Ihre Teilnahmslosigkeit am Geschehen der Vorgänge rund um den Johannes-Giesberts-Park, stellen Sie jedoch nicht nur Ihren geleisteten Eid in Frage. Denn sie zieht als ganz wesentliche zusätzliche Auswirkung die Begünstigung der Interessen der Investoren der Bauprojekte rund um den Park nach sich. Erst durch das öffentlich wahrnehmbare Desinteresse der gewählten Volksvertreter sind die beschriebenen Straftaten ermöglicht worden und werden weiterhin dadurch ermöglicht.

Ich habe Sie daher im Namen der Mitglieder der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park aufzufordern, sich nunmehr aktiv gegen die anhaltenden, mutwilligen Beschädigungen des Landschaftsschutzgebietes einzusetzen. Der anhaltenden Zerstörung des Parks und der Vernichtung wichtiger Beweismittel ist unverzüglich Einhalt zu gebieten. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Leisten Sie alle Ihren Anteil, damit dem fortgesetzten Zustand der Rechtsbeugung ein Ende gesetzt wird und die verübten Straftaten aufgeklärt werden können.

Abschließend beantrage ich im Auftrag der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park eine Aktuelle Stunde im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am Donnerstag, den 03. September 2015, zwecks Klärung der aufgeworfenen Punkte. Wir beantragen weiterhin zu diesem Zwecke die Herren Dr. Joachim Bauer und Bernd Streitberger in diese Sitzung einzuladen.

Ich fordere Sie hiermit auf, unserem Anliegen gegenüber weniger dringenden Vorgängen den Vorzug zu geben und den heute bekannt gegebenen Antrag der SPD-Fraktion auf eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Austausch der Fahrgastunterstände im Stadtbezirk Nippes“ auf die übernächste Sitzung der Bezirksvertretung am 05. November 2015 zu verschieben.




Freundliche Grüße




Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park

02.09.2015

Nachtrag zum Offenen Brief der Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park vom 01.09.2015 an den Herrn Bezirksbürgermeister und die Bezirksvertretung von Nippes zu den aktuellen, schwerwiegenden Ereignissen im Johannes-Giesberts-Park an der Grenze zur neuen CLOUTH-Siedlung, Köln-Nippes

    Appell an Herrn Bezirksbürgermeister und die Fraktionen in der Bezirksvertretung Nippes für die Sitzung am 03.09.2015 eine Aktuelle Stunde zu den aktuellen, schwerwiegenden Ereignissen im Johannes-Giesberts-Park an der Grenze zur neuen CLOUTH-Siedlung, Köln-Nippes zu beantragen


Sehr geehrter Herr Schößler, sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung,

natürlich sieht die Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln beschlossen durch den Rat am 14.12.2010, unter § 5 Aktuelle Stunde, Abs. 1 vor, dass diese auf Antrag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters oder einer Fraktion stattfindet.

Wir appellieren aus diesem Grunde mit diesem Nachtrag zu unserem Offenen Brief vom 01.09.2015 an Sie, Herr Bezirksbürgermeister Schößler und alle Fraktionen in der Bezirksvertretung Nippes, eine Aktuellen Stunde zu beantragen, zwecks vorläufigem Austausch von Meinungen und der gegenseitigen Unterrichtung zwischen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Nippes und der Verwaltung zu diesem kommunalpolitischen Problem.

Dieser Appell leitet sich aus der Dringlichkeit der Angelegenheit ab.

Wir bitten freundlich um Berücksichtigung.




Freundliche Grüße



Michael Brückner
für die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park
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Auszug aus der Geschäftsordnung

§ 5 Aktuelle Stunde

(1) Auf Antrag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters oder einer Fraktion findet eine aktuelle Stunde statt. Die aktuelle Stunde soll im Regelfall zu Beginn der Ratssitzung durchgeführt werden; über Ausnahmen entscheidet der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder.

(2) Die aktuelle Stunde dient dem vorläufigen Austausch von Meinungen und der gegenseitigen Unterrichtung zwischen den Mitgliedern des Rates und der Verwaltung zu einem aktuellen kommunalpolitischen Ereignis oder Problem.

(3) Das Thema für eine aktuelle Stunde kann von der Oberbürgermeisterin/vom Oberbürgermeister oder von den Fraktionen angemeldet werden. Der Antrag muss der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister und den Fraktionen am Tag vor der Ratssitzung (bis 24 Uhr) zugestellt sein. Der Antragsteller ist für die fristgerechte Zustellung bei den Fraktionen (per Fax oder elektronischer Post) und bei der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister (in elektronischer Form über das Sitzungsmanagementprogramm) verantwortlich und bei Bedarf nachweispflichtig. Die Zustellung bei der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister kann fristwahrend auch per Fax oder elektronischer Post erfolgen; in diesen Fällen ist eine Übermittlung über das Sitzungsmanagementprogramm unverzüglich nachzuholen.

(4) An einem Sitzungstag findet nur eine aktuelle Stunde statt. Über Ausnahmen entscheidet der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder.

02.09.2015

ACHTUNG, BITTE!
WICHTIGE ÖFFENTLICHE SITZUNG DER BEZIRKSVERTRETUNG NIPPES!

Donnerstag, den 03.09.2015, 17.00 Uhr

 

Morgen findet eine sehr  wichtige Sitzung der Bezirksvertretung Nippes, Neusser Strasse 450,  50733 Köln statt.
Hier geht es zur Tagesordnung.
Hier findet Ihr einen Lageplan des Sitzungsraums (Darstellung 3x vergrößern für Einzelheiten); bitte den   Seiten-Eingang der Volkshochschule benutzen, nicht den Haupteingang des Bezirksrathauses wählen.
Die Sitzungen gehen immer sehr pünktlich los.

Es ist von großer Bedeutung, dass viele, möglichst sehr viele Bürger   durch ihre Anwesenheit in der Sitzung (Dauer des öffentlichen Teils   ungefähr 2 Stunden) ihr Interesse an der künftigen Entwicklung ihres   Stadtbezirks bekunden. Denn es soll über die Köpfe der Bevölkerung   hinweg zu umfangreichen, einschneidenden Veränderungen in den nächsten   Jahren gelangen.

Nun ist 17.00 Uhr Anfangszeit für viele Bürger einfach zu früh. Sie  können um diese Zeit noch nicht kommen. Daher ist jeder Teilnehmer, wirklich  jeder Teilnehmer an der Sitzung von großer Bedeutung. Wer die  Möglichkeit hat, sollte sie also nutzen.

Neben zwei umfangreichen Fragestellungen zu den sehr befremdenden   Vorgängen rund um das CLOUTH-Gelände und den benachbarten   Johannes-Giesberts-Park (Tagesordnungspunkte TOP 1.1 und TOP 1.2, siehe weiter unten), die unsere Bürgerinitiative an die Stadtverwaltung   gerichtet hat, geht es unter TOP 8.2.1 auch um einen Antrag der SPD zum  Ausbau des Niehler Gürtels.

Sicherlich ist das ein scheinbar abgegriffenes Thema. Wie oft wollten   die Unbelehrbaren schon dieses Projekt realisieren. Bisher hing es immer   an der Finanzierbarkeit. Doch die Anzeichen verdichten sich, dass es   bald mit diesem städtebaulichen Strassenbau-Projekt losgehen wird.
In der Tat wollen Politik und Verwaltung eine über fünfzig Jahre alte   Stadtplanung nun "endlich" realisieren. Zur Veranschaulichung: damals   waren die Beatles mit "All My Loving" in den Hitparaden, sooo lang ist das  schon her. In der Musik hat seitdem so manche Weiterentwicklung statt  gefunden.
In der Nippeser Stadtplanung sind die Räder seitdem scheinbar stehen geblieben.
Gebetsmühlenartig beschwören die meisten Abgeordneten der Nippeser Bezirksvertretung seit Jahren, dass der Gürtel bald kommen wird und wie wichtig er denn sei.
Moderne Stadtplaner sehen das allerdings völlig anders.

Es könnte schon sehr bald sehr ernst werden für die Anwohner entlang der Trasse der Hochbahn / KVB-Linie 13.
Auch für den Nordpark geht es ums Überleben.
Südlich der Hochbahntrasse sollen zwei Fahrspuren durch den Park gelegt   werden. Damit würde dieser schön gelegene Park, der sich bei den   Nippesern einer großen Beliebtheit erfreut, seine Aufenthaltsqualität   weitgehend verlieren. Mit der Ruhe und der Erholung wäre es jedenfalls   vorbei.




LUFTBILD NORDPARK

Durch die Anbindung des Gürtels, der bisher an der Merheimer Strasse  endet, an die Mülheimer Brücke wird es schnell zu einem sehr hohen  Verkehrsaufkommen und  erheblichem Durchgangsverkehr (PKWs und LKWs) im  Park gelangen. Diese Verbindung wird sich recht bald zu einer  Hauptverbindung des linksrheinischen Kölner Nordens mit dem  rechtrheinischen entwickeln. Das dürfte durch die Situation der maroden  Kölner Brücken verschärft werden. Schließlich wird die Mülheimer Brücke  bereits heute vom Durchgangsverkehr als Alternative zur Leverkusener  Autobahnbrücke genutzt.
Nun befindet sich die Bürgerinitiative "Stoppt den Gürtel", die sich gegen diesen  städtebaulichen Unfug wendet, noch in den Startlöchern: am Tag vor der  Wahl des Kölner Oberbürgermeisters findet eine wichtige Veranstaltung  statt, für die wir hiermit die Werbetrommel rühren möchten.Durch die Anbindung des Gürtels, der bisher an der Merheimer Strasse  endet, an die Mülheimer Brücke wird es schnell zu einem sehr hohen  Verkehrsaufkommen und  erheblichem Durchgangsverkehr (PKWs und LKWs) im  Park gelangen. Diese Verbindung wird sich recht bald zu einer  Hauptverbindung des linksrheinischen Kölner Nordens mit dem  rechtrheinischen entwickeln. Das dürfte durch die Situation der maroden  Kölner Brücken verschärft werden. Schließlich wird die Mülheimer Brücke  bereits heute vom Durchgangsverkehr als Alternative zur Leverkusener  Autobahnbrücke genutzt.
Nun befindet sich die Bürgerinitiative "Stoppt den Gürtel", die sich gegen diesen  städtebaulichen Unfug wendet, noch in den Startlöchern: am Tag vor der  Wahl des Kölner Oberbürgermeisters findet eine wichtige Veranstaltung  statt, für die wir hiermit die Werbetrommel rühren möchten.

06.09.2015

Was ist überhaupt eine Einwohnerfrage (EWF)?

Einwohner eines Stadtbezirks haben das Recht über ihre gewählte  Bezirksvertretung im Rahmen des Tagesordnungspunktes
Einwohnerfragestunde eine Einwohnerfrage an die Verwaltung der Stadt Köln  zu stellen.
Köln hat neun Stadtbezirke mit insgesamt 86 Stadtteilen. Für jeden   Bezirk gibt es eine Bezirksvertretung mit jeweils einem   Bezirksbürgermeister. In unserem Falle ist das der Kölner Stadtbezirk   Nippes mit den sieben Stadtteilen Nippes, Mauenheim, Riehl, Weidenpesch,   Longerich, Niehl und Bilderstöckchen. Zuständig ist die
Bezirksvertretung Nippes. Der Bezirksbürgermeister von Nippes wird von  der SPD gestellt. Es ist Bernd Schößler, und der ist seit nunmehr 19  Jahren im Amt.
Die EWF darf nur zu einer Angelegenheit gestellt werden, die den  Stadtbezirk betrifft. Eine EWF besteht aus einer Hauptfrage mit  höchstens fünf Unterfragen. Sie wird samt Antwort der Verwaltung im  Rahmen der folgenden Sitzung der Bezirksvertretung „laut vorgelesen“ und  wird Bestandteil der Sitzungs-Niederschrift.
Die Einzelheiten regelt § 39 der
Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Bezirksvertretungen.

Soweit die Theorie.

06.09.2015

Wo geht die Reise hin, geliebtes Köln?

- "Das Versagen hat System" -

Während ganz Deutschland über die Kölner Stadtverwaltung und die Pleite  bei der Wahl des Oberbürgermeisters lacht, haben die Kölner selber so   langsam das Essen auf mit diesem organisierten Chaos. Es scheint völlig unerheblich zu sein, was die Stadtverwaltung anpackt: es misslingt.
Dafür gibt es Gründe jenseits des Zufall-Prinzips.


Die bereits angelaufene OB-Wahl wurde gestoppt wegen Ungleichbehandlung der Bewerber. Die Bezirksregierung hat die zu kleine Schriftgröße der parteilosen Kandidaten auf den Wahlscheinen gerügt. Vor dem Hintergrund, dass die Stimmzettel der letzten OB-Wahlen im Jahre  2009 nicht zu beanstanden waren, hat die Wahlleitung allem Anschein  nach durch Abänderung der Wahlschein-Vorlage versucht, das Wahlergebnis  durch Benachteiligung einiger OB-Kandidaten zu beeinflussen.

Ungewöhnlich für Köln: dass man es bei dieser Manipulation der Wahlen  deutlich übertrieben haben könnte, scheint selbst den Verantwortlichen  klar zu sein. Daher wurde bei diesem Skandal sogar ein Bauer geopfert:   die Wahlleiterin musste ihren Hut nehmen. Natürlich trifft sie nach   ihren eigenen Worten keine Schuld an dem Debakel, ist klar.

Interessant sind auch immer wieder Berichte und Kommentare zum Kölner   Parallel-Universum aus unbeteiligter Position. So stellen die   Westfälischen Nachrichten in einem aktuellen
Bericht samt Kommentar einen Bezug vom neuesten Wahlstreich der Kölner Stadtverwaltung zum  Einsturz des Stadtarchivs am 03.03.2009 her: "Böse Erinnerungen an den  Einsturz des Stadtarchivs wurden wieder wach."
Damals kamen zwei Unbeteiligte zu Tode. Die verantwortlichen Personen in  Politik und Verwaltung sahen dennoch keinerlei Veranlassung, als  Konsequenz dieses Totalversagens von ihren Posten zurückzutreten. Die  meisten bekleiden bis heute wichtige Positionen.

„Köln ist der Idiotenhügel der Kommunalpolitik“, schimpfte Kabarettist Jürgen Becker, so heißt es weiter im Bericht der Westfälischen Nachrichten. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Zusätzlich zum entstandenen finanziellen Schaden beim aktuellen  Wahl-Debakel, hat das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrer  Stadtverwaltung einen weiteren Bruch erlitten. Sehr bald schon wird sich  dieser in einer noch geringeren Wahlbeteiligung gegenüber der OB-Wahl  2009 ausdrücken.

Dabei stellen Politik und Verwaltung sich selber gegenüber den Bürgern als  offen und modern dar. Es wird in dieser Stadt viel und gerne über   Chancengleichheit geredet, sogar „Leitlinien für die Bürgerbeteiligung“ will man erschaffen. Der Stadtrat hat am 12. Mai einen entsprechenden   Beschluss gefasst:
Entwicklung einer Beteiligungskultur für Köln /  Leitlinienprozess zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
Zeitgleich wird jedoch der Wille des Bürgers missachtet, indem neutrale   Wahlen offensichtlich manipuliert werden. Das trägt nicht eben zur   Glaubwürdigkeit bei.

Was hat das alles mit den bemerkenswerten Vorgängen rund um den Johannes-Giesberts-Park zu tun?
Nun, auch hier wird der Bürgerwille offensichtlich missachtet. Dem   Geschehen liegen keine Zufälle zu Grunde: auch hier haben wir es mit   einem System zu tun.
Es findet nicht nur in Nippes Anwendung.

Machen wir einen kurzen Ausflug in die Südstadt: dort wurde im April der  Startschuss zum größten Kölner Bauprojekt aller Zeiten gegeben, der   „Parkstadt Köln-Süd“. Dort wird zurzeit „mit Beteiligung der Bürger“ ein  riesiges Areal von 150 Hektar überplant. Es erstreckt sich von der Luxemburger Straße über Zollstock, samt Fortuna-Stadion, Tierheim,   Raderberger Brache, Großmarktgelände bis zum Rhein. Zum Vergleich: die   CLOUTH-Siedlung und Johannes-Giesberts-Park haben zusammen eine   Flächengröße von ca. 25 Hektar.
Entsprechend der Informationsveranstaltung von Politik und Verwaltung  zum Neubau der CLOUTH-Siedlung am 28.02.2013 in Nippes, wurde auch hier  im Vorfeld des „Kooperativen Verfahrens“ die angekündigte Werbekampagne  durch Plakatierung weitgehend unterlassen. Nach dem Motto Mitbestimmung  ist schön und gut, aber bitte im Rahmen bleiben.

Unter Federführung der weitgehend gleichen Akteure und Ämter, die im  Kölner Norden die Bauprojekte „Neubau der CLOUTH-Siedlung“, die  „Flora-Gärten“ und das „Bauvorhaben Xantener Strasse“, siehe hierzu  unseren Bericht
„Grünfrass & Grünklau“, gegen den Willen der meisten  Bürger vorantreiben, wird den Kölner Bürgern beim Parkstadt-Süd-Projekt  vorgegaukelt, sie würden am Planungs-Prozess beteiligt. Einen schönen  Namen hat man dem Ganzen auch gegeben: „Kooperatives Verfahren“. Dieser  Begriff ist einer Richtlinie für Planungswettbewerbe der  Architektenkammer NRW entliehen, und bezeichnet ursprünglich ein  spezielles Wettbewerbsverfahren.
Dieses Übernehmen eines Fachbegriffs passt zur allgemeinen Tendenz in   der Kölner Amtssprache, den weniger schönen Dingen schöne Namen zu geben. Beispiele sind  reichhaltig vorhanden.

Ja, neuerdings werden von den Verantwortlichen sogar ganze  Bürgerinitiativen nach ihrem Willen gefragt, so auch im Falle der  Parkstadt-Köln-Süd. Wie geht das denn?
Dass man sich längst bei Politik  und Stadtverwaltung gegenüber einigen Bürgerinitiativen offen gibt, ist  ein Teil des Systems. Auf diese Art kann man die bequemen von den  unbequemen Initiativen trennen, und versucht, den Unbequemen so ihre   Argumentationsgrundlage zu entziehen, indem man sie als Querulanten   darstellt.
Ganz ungeniert inszeniert man in aller Öffentlichkeit das Bild einer  offenen, modernen und vor allem selbstkritischen Stadtverwaltung, die  nichts zu verbergen hat, denn man lässt ja selbst die „kritischen  Bürger“ am Geschehen teilhaben.
Um intern zu Anhaltspunkten zu gelangen, welche Bürgerinitiativen der  einen oder anderen Seite zuzuordnen sind, greift man scheinbar zu  ungewöhnlichen Mitteln, die normalerweise von Geheimdiensten eingesetzt  werden.

So wurde unsere Bürgerinitiative seit Januar 2013 mehrfach von  „kritischen Bürgern“ „unterstützt“, die niemand zuvor jemals im Johannes-Giesberts-Park wahrgenommen hatte, was ja schon ein wenig verwundert.
Aufgefallen ist das Ganze irgendwann, weil einerseits „aus Gründen   persönlicher Zeitknappheit“ ganz kräftig auf die Bremse getreten wurde, wenn es um die Erledigung besprochener Aufgaben ging, was ja auf   freiwilliger Basis zu Stande gekommen war.
Andererseits war das konsequente Erscheinen bei den Versammlungen  unserer Bürgerinitiative und bei anderen wichtigen Terminen trotz  offensichtlicher Zeitknappheit bei den „Unterstützern“  selbstverständlich. Dieser Widerspruch hat uns irgendwann nachdenklich  werden lassen.
Zusätzlich wurde mit ungewöhnlich deutlichen Mitteln, wie massiver  rhetorischer Manipulation unserer Mitglieder versucht, unsere  Bürgerinitiative "von der Basis her" zur Zusammenarbeit mit der Lokalpolitik zu bewegen.
Unzweifelhaft sollten wir in Abhängigkeit von gewissen Entscheidungsträgern und deren Wohlwollen gebracht werden.

Immerhin haben Entscheidungsträger bis  zum heutigen Tage mehrfach Veruche unternommen, um an wichtige Informationen über unsere Initiative   zu gelangen. Angefangen von Angeboten, uns bei der Beilegung interner Unstimmigkeiten helfen zu wollen, bis hin zu der gut gemeinten Einladung  all unserer Mitglieder und unserer echten Unterstützer, „weil man uns  doch alle mal kennenlernen möchte“.

Man könnte glatt den Eindruck gewinnen, als würde hier in Köln ein geheimer Masterplan durchgezogen.

 

WEM GEHÖRT DIE STADT?

West ART extra - Sendung vom 08.09.2015

(38:59 Minuten)

Die meisten Menschen in NRW leben und arbeiten in der Stadt.
Aber gehört sie Ihnen auch?
Dürfen sie die Stadt mitgestalten, über Strassenführungen, Neubauten, Bepflanzungen, Mieterhöhungen oder Flüchtlingsunterkünfte in ihrer Nachbarschaft mitbestimmen?

EIN BEITRAG, DER MUT MACHT UND ZUM NACHDENKEN ANREGT.



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Mein Arzt, der Baum.

Wer regelmäßig im Wald ist, wird seltener krank.
Warum ist die Zeit in der Natur so gesund?
Sonderveröffentlichung Kölner Stadt-Anzeiger, 08.09.2015


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Wohnen auf dem CLOUTH-Gelände:

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Parksicht? Exclusive Lage? Hochwertig? Lichtdurchflutet?

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Spendenaufruf September 2015

Die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park braucht Ihre Hilfe

Liebe Baumfreunde, liebe Parkfreunde, liebe Tier- und Hundefreunde,

seit über zweieinhalb Jahren gibt es uns nun. Wir haben den Dialog mit Politik und Stadtverwaltung eröffnet und eigene Pläne vorgelegt, um die geplanten Eingriffe in den Park zu verhindern. Wir beobachten die Baustellen am Park, dokumentieren Übergriffe und zeigen die Verursacher an. Wir setzen uns für den Erhalt und die Pflege der Parkbäume und der Grünflächen ein. Davon profitieren die tierischen Bewohner des Parks, wie Vögel, Eichhörnchen und Füchse. Viele Bürgerinitiativen haben nicht so einen langen Atem.
 

In Politik und Stadtverwaltung hat der Park keine Fürsprecher. Das Grünflächenamt steht von Beginn an auf der Investorenseite. Die Einhaltung der Naturschutzschutzgesetze soll zwar von der Unteren Landschaftsbehörde kontrolliert werden, doch sie ist wie ein Tiger ohne Zähne. Die Bezirksvertretung Nippes hat sich im März 2014 entschieden, unseren Einsatz für den Park vollständig zu ignorieren und schaut tatenlos zu, wie Investoren sich am Allgemeineigentum bereichern und unsere Bäume mutwillig zerstören.

Die neuesten Ereignisse zeigen deutlich, wie wichtig es ist, sich einzumischen, um den Park vor dem Zugriff der Investoren zu beschützen.

Wir benötigen finanzielle Mittel, damit wir uns effektiv für den Johannes-Giesberts-Park einsetzen können.

Davon bestreiten wir:

laufende Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Fachleute und Gutachten. Vor allem die Beratung durch Rechtsanwälte wird immer wichtiger. Ferner planen wir in nächster Zeit eine öffentliche Bürgerversammlung. Dafür müssen wir einen Veranstaltungsraum anmieten.

Was wir bisher erreicht haben:
Mehrere Dutzend große Bäume im Wäldchen, die gefällt werden sollten, bleiben erhalten.
Viele Wiesenflächen bleiben unversehrt, weil viele geplante Wege nicht gebaut werden.
Wir haben unserem Bezirksbürgermeister Bernd Schößler, SPD, das Versprechen abgerungen, dass die Hundewiese so erhalten bleibt, wie sie heute besteht.
Die Qualität der Wiese, welche nach der Verlegung der Fernwärmeleitung wieder eingesät wurde, war so schlecht, dass sie aufwändig wiederholt werden musste.
Wir haben nachgewiesen, dass Mitarbeiter der Moderne Stadt GmbH mutwillig Parkbäume im Wäldchen an der Parkgrenze beschädigt haben, damit sie ihre Standsicherheit verlieren und bald gefällt werden müssen.

Was wir noch erreichen wollen:
Für die über 50 im Dezember 2014 gefällten Bäume fordern wir Nachpflanzungen neuer Bäume, vor allem im Wäldchen an der CLOUTH-Siedlung.
Die Verursacher der mutwilligen Sachbeschädigungen unserer schönen Parkbäume im Wäldchen dürfen nicht ungestraft davon kommen.
Wir wollen eine schriftliche Garantie, dass die Hundewiese so bleibt, wie sie heute ist.
Wir werden uns auch aktiv gegen den Weiterbau der Gürtelstraße einsetzen: sie gefährdet die Existenz des Nordparks. Es sollen täglich tausende von Pkws und Lkws durch diese Grünanlage fahren. Damit wäre ihr Schicksal besiegelt.

Betreff:                „Spende an NaBiS e.V. - Schutz Giesbertspark“
Kontoinhaber:       Hendrik Böhme
BIC:                    COLSDE33XXX
EBAN:                  DE32370501980008523326

(Für Spenden unter 200 EUR reichen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug. Für darüber hinaus gehende Spendenbeträge erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung.)

Bitte helfen Sie uns.
Sie leisten mit Ihrer Spende einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieses wunderschönen Parks.

Köln, im September 2015

 

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Die Bürgerinitiative Johannes-Giesberts-Park informiert:


40 jähriges Jubiläum: Bezirksvertretung Nippes feiert sich selber

Hundewiese soll ohne Beschluss von neuem Weg zerteilt werden

Bezirksbürgermeister Bernd Schößler, SPD, täuscht die Nippeser Bürger


NIPPES. Kurz vor der Kommunalwahl im Mai 2014 hat Bezirksbürgermeister Bernd Schößler, SPD, den Bürgern noch versprochen, dass die amtlich ausgewiesene Hundefreilauffläche im Johannes-Giesberts-Park bestehen bleibt. Im Herbst soll aber jetzt ohne Beschluss der Bezirksvertretung ein neuer Fuß- und Radweg die Hundewiese zerschneiden. Aus diesem Anlass und wegen der mutwilligen Beschädigung unserer Parkbäume wird die Bürgerinitiative dem Bürgermeister zum 40 jährigen Jubiläum der Bezirksvertretung Nippes aus Protest am
01. Oktober 2015 um 18.00 Uhr in Anwesenheit der Medien einen Offenen Brief übergeben.

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Bei der Überreichung von 450 Unterschriften zum Erhalt der Hundewiese hatte Schößler am 15. Mai 2014 vor der Presse und 30 Hundehaltern noch dreist behauptet:

Es ist ein wenig an der Sache vorbei – denn wir reden mit dem Grünflächenamt über maximal fünf Meter Abstand zwischen Freilauffläche und Spielplatz. Vielleicht entsteht noch ein kleiner Zaun als Grenze zwischen Hundewiese und Spielplatz. Außerdem will niemand in der Be-zirksvertretung Nippes die Freilauffläche ver-legen, denn wir wären es, die so etwas be-schließen müssten. Das ganze ist wohl eher ein Missverständnis.“

Das angebliche Missverständnis sieht heute so aus: ohne Beschluss soll plötzlich ein neuer Weg über den Hauptweg hinaus quer über die Hundewiese gebaut werden, ohne jede Grundlage. Lediglich per „Mitteilung“ hat das Grünflächenamt in der letzten Sitzung den Baubeginn für Herbst 2015 angekündigt:
„Zur Minimierung des Eingriffs in Natur und Landschaft […], wird dieser Wegeanschluss etwas anders ausgebaut als in der Beschlussvorlage dargestellt“.


Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung hat diese wichtige Information mit Wissen von Schößler einen Monat lang zurückgehalten, um den zu erwartenden Widerstand der Bürgerschaft gegen diese amtliche Willkür zu unterdrücken.        Der städtische Investor Moderne Stadt GmbH, dessen Mitarbeiter seit 2013 die Parkbäume entlang der Parkgrenze mutwillig und fortgesetzt schwer beschädigen, damit sie bald gefällt werden müssen, soll diesen Prestige-Wegebau finanzieren.

Der Bezirksbürgermeister hat eine Frist achtlos verstreichen lassen und schweigt zu diesen Vorgängen. Frei nach dem Motto, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!
In der selben Sitzung hat das Grünflächenamt unsere Einwohnerfrage zur verschwiegenen CLOUTH-Stützmauer und dem deswegen als rechtswidrig einzustufenden Beschluss zum Park falsch beantwortet. Es behauptet in der Antwort widersprüchlich, der Wegebau sei überhaupt nicht Gegenstand des Beschlusses gewesen und hat ein falsches Datum der Baugenehmigung für die Stützmauer zu Protokoll gegeben. Für diese falschen Antworten hat das Amt mit allen Tricks fünfeinhalb Monate Zeit benötigt, damit die Stützmauer vorher gebaut werden kann. Fakten schaffen durch BAUEN-BAUEN-BAUEN! Das ist ein bekanntes System in Köln. Das Ganze ist eine Kooperation von Bezirksbürgermeister, Grünflächenamt und Moderne Stadt GmbH.

Schößler hat im März 2014 ohne jeden Grund die Gespräche mit der Bürgerinitiative abgebrochen und macht seitdem was er will. Seine Gesprächsbereitschaft war von Beginn an nur vorgetäuscht. Gemeinsam mit der Bezirksvertretung Nippes ignoriert er kategorisch unseren wichtigen Einsatz für den Erhalt des Parks und seiner Bäume.  
Wir sagen NEIN zu dieser Willkür.

Wir werden dem Bezirksbürgermeister daher in Anwesenheit der Presse am Donnerstag, den 01.10.2015 einen Offenen Brief überreichen. Treffpunkt ist um 17.30 Uhr vor dem Haupteingang des Bezirksrathaus Nippes, Neusser Straße 450. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen!


www.giesbertspark.de

info@giesbertspark.de

Stand: 26.09.2015

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