Über uns
Jeder Versuch dieser Beteiligten, wie auch des städtischen CLOUTH-Investors Moderne Stadt GmbH, dieses Miteinander zu stören und Parkbesucher, wie auch Parkanlieger mit unterschiedlichen Nutzungsansprüchen gegeneinander aufzuwiegeln, lehnen wir kategorisch ab.
In letzter Zeit ist es seitens einiger Neuanlieger am Park wiederholt zur Anmeldung von unberechtigten Nutzungs- und Gestaltungsansprüchen an das Parkgelände gekommen: sie missverstehen den Johannes-Giesberts-Park offensichtlich als Teil des CLOUTH-Geländes und versuchen, den angestammten Parkbesuchern neue Verhaltensregeln beim Aufenthalt aufzuerlegen.
Es häufen sich von Seite der CLOUTH-Anlieger auch unqualifizierte Forderungen, dass die geschützten Parkbäume vor den Fassaden der viel zu nahe am Park errichteten Neubauten abgeholzt werden sollten. Dieses Forderungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage.
Hierzu muss festgestellt werden:
Der Park ist seit dem Jahr 1968 durch den Bebauungsplan 67480/02 als öffentliche Grünanlage festgesetzt, während der räumliche Geltungsbereich des CLOUTH-Bebauungsplans 67480/03, rechtskräftig seit dem 30.06.2009, definitiv vor der westlichen Parkgrenze endet. |
Die CLOUTH-Häuser stehen nur bis zu ca. 2 Meter von den 60 bis 70 Jahre alten Parkbäumen entfernt. Angemessen wäre jedoch ein Mindestabstand von 5 Metern.
In diesem Zusammenhang muss die Fragestellung nachhaltig geklärt werden, wie es zustande gekommen ist, dass die vorhandene Parkvegetation entlang der Westseite des Landschaftsschutzgebietes im Baugenehmigungsverfahren der CLOUTH-Hochbauten nicht berücksichtigt worden ist.
Ist hier alles mit rechten Dingen zugegangen?
Immerhin ist die grundsätzliche Genehmigungspraxis des Bauaufsichtsamts der Stadt Köln mit einigen gravierenden Fragen behaftet.
Als Beispiel führen wir hier einen aktuellen Fall aus Köln-Rodenkirchen an: der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete hierzu am 25.08.2015, "Früher Park, heute Baugrundstück" und am 26.08.2015, "Gericht kippt Baugenehmigung".
Wir möchten an dieser Stelle auch auf einen aktuellen Artikel zum Thema "Verschattung eines Grundstücks durch Bäume des Nachbarn" hinweisen.
Je mehr Menschen zeigen, dass sie ihren Park schätzen und sich für ihn einsetzen, umso besser kann man ihn schützen. Bitte unterstützen Sie uns!
Was können Sie persönlich tun, um den Johannes-Giesberts-Park zu schützen?
Egal, ob Sie sich für den Erhalt der Bäume, der weitläufigen Grünflächen oder für den Fortbestand der Hundefreilauffläche im Park interessieren: wenden Sie sich direkt an unseren Bezirksbürgermeister Bernd Schößler, SPD, oder Ihre gewählten Vertreter in der Bezirksvertretung Nippes. Hier finden Sie eine Liste aller Mitglieder samt Email-Adressen.
Fordern Sie Ihre gewählten Vertreter auf, ihre Teilnahmslosigkeit am Geschehen rund um den Johannes-Giesberts-Park aufzugeben und sich aktiv für den Erhalt dieses schönes Naherholungsgebietes einzusetzen.
Und natürlich sollten Sie bei der bevorstehenden Wahl des Kölner Oberbürgermeisters die entscheidenden Aussagen der beiden aussichtsreichsten Kandidaten Henriette Reker, parteilos, und Jochen Ott, SPD, berücksichtigen, damit Sie Ihr Kreuz auch ganz sicher an der richtigen Stelle machen. Hierzu empfehlen wir unsere Seite "Stoppt den Gürtel", sowie die kleine, aber feine Wahlhilfe der Bürgerinitiative "Stoppt den Gürtel", die sich gegen den rücksichtslosen Weiterbau dieser innerstädtischen Autostrasse mit Autobahn-Charakter mitten durch gewachsene Strukturen zur Wehr setzt. |
Im Jahre 2020 vor den nächsten Kommunalwahlen, werden sich die Parteien in der Bezirksvertretung Nippes am Ergebnis ihres Engagements für den Erhalt unseres Nippeser Grüns messen lassen müssen.
Wenn das Stadtklima von Nippes im Jahr 2020 für die betroffenen Einwohner noch einigermaßen erträglich sein soll, müssen wir bereits heute unsere großkronigen Bäume und unser Stadtgrün bewußter und effektiver vor dem Zugriff privater und städtischer Investoren beschützen.
Dazu gehört auch, die missbräuchliche Verwendung der deutschen Sprache in den Amtsstuben zu entlarven und zu kritisieren: so reden diejenigen, die das Abholzen großkroniger, mehrere Jahrzehnte alter Bäume aus zweifelhaften Anlässen und mit fragwürdigen Methoden zu verantworten haben, schön-sprachlich beim Pflanzen kleiner Bäume gerne von Ersatz- oder Ausgleichspflanzungen.
Die meisten von uns werden dabei nicht mehr Erleben, wie diese jungen Bäume das Alter der heute bereits gefällten oder das der vor kurzer Zeit misshandelten Parkbäume erreichen.